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Frieden von Saint-Germain (1570)

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Der Frieden von Saint-Germain (1570) brachte nach dem dritten Hugenottenkrieg (1568-1570) die Einigung zwischen Karl IX. und Admiral Gaspard de Coligny als Vertreter der Hugenotten. Die im Schloss von Saint-Germain-en-Laye unterzeichnete Vereinbarung vom 8. August 1570 gewährte den französischen Protestanten allgemeine Amnestie und garantierte ihnen vollkommene Glaubensfreiheit. Den Hugenotten war nunmehr die Religionsausübung in ihren Besitzungen und in zwei Plätzen eines jeden Landesbezirks, außer in und um Paris, gestattet. Sie genossen ihre alten Rechte wieder. Ferner wurden ihnen zu größerer Sicherheit die vier Festungsorte La Rochelle, La Charité, Montauban und Cognac überlassen.

Im vorausgegangenen Krieg war der Hugenottenführer Ludwig I. von Bourbon-Condé ums Leben gekommen. Heinrich von Navarra (später als Heinrich IV. französischer König) wurde neuer Führer der protestantischen Sache. Katharina von Medici versprach beim Friedensschluss, ihre Tochter Margarete von Valois (katholischen Glaubens) künftig mit Heinrich von Navarra (protestantischen Glaubens) zu verheiraten. Doch dieser Friede war nur von kurzer Dauer. Zwei Jahre später ereignete sich das Massaker der Bartholomäusnacht und die Feindseligkeiten flammten zwischen beiden Seiten wieder auf.

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