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Freiheitsentziehung
Aus Kefk.
Freiheitsentziehungen können auf Grund unterschiedlicher Regelungen getroffen werden.
- siehe zu den Grundrechten bei Freiheitsentzug für Deutschland die Begrifflichkeit Freiheit der Person und Habeas Corpus
- Siehe zum Strafrecht unter Freiheitsstrafe, Ersatzfreiheitsstrafe sowie Gefängnis
- siehe zur strafrechtlichen Unterbringung unter Maßregel der Besserung und Sicherung, Maßregelvollzug und Forensische Psychiatrie
- siehe zum Ordnungswidrigkeitenrecht unter Erzwingungshaft
- siehe zum Verwaltungsvollstreckungsrecht unter (Ersatz-) Zwangshaft
- siehe zum Betreuungsrecht unter Unterbringung sowie Unterbringungsverfahren
- siehe zum Psychisch-Krankenrecht unter Zwangseinweisung und Unterbringungsgesetz
- siehe zur Rechtslage in Österreich unter Unterbringung (Österreich)
- siehe zur Rechtslage in der Schweiz unter fürsorgerischer Freiheitsentzug
- siehe zur unrechtmäßigen Freiheitsentziehung unter Freiheitsberaubung.
Zu weiteren Begrifflichkeiten siehe auch unter Arrest
| Bild:Icon-Rechtshinweis-blau2-Asio.png | Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |
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