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Freie Stadt
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Der Begriff Freie Stadt hat im Laufe der Geschichte unterschiedliche Bedeutung gehabt.
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Mittelalter
Ursprünglich wurden so die Städte bezeichnet, die sich im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts von der Stadtherrschaft ihrer (Erz-)Bischöfe in oft langwierigen Kämpfen hatten befreien können, so zum Beispiel Köln, Soest, Mainz (bis 1462), Augsburg, Worms, Speyer, Straßburg und Basel. Sie besaßen fast alle Rechte der öffentlichen Gewalt, Selbstbesteuerung, Heerbann, meist auch die Gerichtshoheit. Im Gegensatz zu den Reichsstädten waren die Freien Städte dem Kaiser weder Steuern noch Gefolgszwang schuldig und durften vom Reich nicht verpfändet werden. Nur zur Verteidigung der Stadt und zu Kreuzzügen konnten sie herangezogen werden.
Da die Freien Städte auf dem Immerwährenden Reichstag bzw. im Städtekolleg des Reichstags zusammen mit den Reichsstädten eine Gruppe bildeten, wurden sie unter dem Oberbegriff Freie- und Reichsstädte zusammengefasst. Im Zuge einer sprachlichen Verwischung entstand daraus der Begriff Freie Reichsstadt.
19. Jahrhundert
Von diesen mittelalterlichen Stadtrepubliken sind zu unterscheiden die Freien und Hansestädte Hamburg und Lübeck und die Freie Hansestadt Bremen, die 1810 von Napoleon I. annektiert wurden, aber nebst Frankfurt am Main vom Wiener Kongress als Freie Städte anerkannt wurden. Als solche traten sie am 8. Juni 1815 dem Deutschen Bund bei. Außerdem wurde durch den Wiener Kongress auch Krakau als Freie Stadt erklärt, jedoch nach dem polnischen Aufstand von 1846 dem österreichischen Galizien einverleibt. Die Freie Stadt Frankfurt fiel infolge des Deutschen Krieges 1866 an Preußen, während Hamburg, Bremen und Lübeck Glieder des Norddeutschen Bundes und 1871 des Deutschen Reiches wurden.
20. Jahrhundert
Ein Sonderfall ist die Bezeichnung Freie Stadt für Danzig, als diese von 1920 bis 1939 der Oberhoheit des Völkerbundes unterstand.
Literatur
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