Das Kefk Network Wiki befindet sich im Testbetrieb.


Fotorecht

Aus Kefk.

Wechseln zu: Navigation, Suche

Als Fotorecht bezeichnet man die Summe mehrerer Teilbereiche der Rechtswissenschaft und -praxis, die sich mit der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Fotografien beschäftigt. Das Fotorecht regelt auch das Verhältnis zwischen Bildanbieter und Bildverwerter. Es befasst sich darüber hinaus mit den Rechten an den Motiven, die ihrerseits durch Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte geschützt sein können. Wesentliche Bestandteile des Fotorechts sind das Urheber- und Leistungsschutzrecht an Fotografien (Lichtbilder und Lichtbildwerke) sowie das Recht am eigenen Bild (auch Bildnisrecht genannt, §§ 22, 23 KUG)

Siehe auch

  • Bildrechte - Ausführlicher Artikel, enthält alle wesentlichen Aspekte des Fotorechts.
  • Medienrecht - Schwerpunkt Massenmedien

Weblinks

Literatur

  • Thomas Hoeren, Michael Nielen (Hrsg.): Fotorecht. Recht der Aufnahme, Gestaltung und Verwertung von Bildern. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2004 ISBN 3-503-06387-0 (Sammlung von studentischen Arbeiten)
  • Alexander Koch: Handbuch zum Fotorecht. PIAG, Sinzheim 2003 ISBN 3-921864-47-X
  • Endress Wanckel: Foto- und Bildrecht. Beck, 2. A. München 2006 ISBN 3-406-54464-9
  • Rudolf Wedler: Fotorecht - Amateurfilmrecht 7. A., Fotokinoverlag, Leipzig 1986 (zum Fotorecht in der DDR)
Wikipedia
Dieses Dokument entstammt in seiner ersten oder einer späteren Version der deutschsprachigen Wikipedia. Es ist dort zu finden unter dem Stichwort Fotorecht, die Liste der bisherigen Autoren befindet sich in der Versionsliste; die Originalfassung kann dort auch bearbeitet werden. Alle Texte der Wikipedia und ihre Derivate stehen unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation.
Persönliche Werkzeuge