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Dienstwagen

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Einen Dienstwagen (synonym auch als Firmenwagen bezeichnet) erhalten Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, wenn sie beruflich sehr häufig Termine außerhalb des Betriebes wahrnehmen müssen oder Mitglied der Geschäftsleitung (etwa im Vorstand oder Geschäftsführer) sind. Wegen seiner oftmals repräsentativen Funktion zählt der dienstliche Pkw zu den Statussymbolen des Unternehmensmanagements. Ferner erhalten staatliche Repräsentanten Dienstwagen mit oder ohne Fahrer (Chauffeur) bereitgestellt.

Vertraglich wird regelmäßig vereinbart, dass der Dienstwagen ab Freistellung oder Kündigung sowie beim Ausscheiden an das Unternehmen (beziehungsweise die jeweilige staatliche Institution) zurückzugeben ist. Wenn Sachschäden am Dienstwagen auftreten, kann der Arbeitnehmer nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung zum Kostenersatz verpflichtet sein. Schäden, welche nicht auf seinem Verschulden beruhen, gehen zu Lasten des Arbeitgebers.

Steuerliche Behandlung (Deutschland) der privaten Nutzung des Dienstwagens

Im Allgemeinen wird der Firmen- oder Dienstwagen nicht nur für dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt, sondern er darf auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden.

Die private Nutzung (Nutzungswert) eines Firmenwagens durch einen Arbeitnehmer ist gemäß § 8 Abs.2 S.2 EStG iVm § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG bei diesem für jeden Kalendermonat als geldwerter Vorteil zu versteuern:

  Gehalt                                   2.000,-
  + geldwerter Vorteil aus PKW-Gestellung    460,-
  = steuerpflichtiger Lohn                 2.460,-

Der geldwerte Vorteil ist entweder aufgrund der anteiligen tatsächlichen Kosten zu errechnen, wobei der private Kostenanteil mittels eines Fahrtenbuches zu berechnen ist,

oder, was in der Praxis am häufigsten angewendet wird,

anhand der 1%-Regel o. a. "Ein-Prozent-Regelung" genannt:

  Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges(*)        23.270,-
  * 1 % pro Monat                                        232,-
  + 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km)    208,80
  = geldwerter Vorteil                                   440,80

(*) Auf volle 100,00 Euro abgerundet, im Zeitpunkt der Erstzulassung, zzgl. der Kosten für Sonderausstattungen und einschließlich der Umsatzsteuer.

Mit dieser Regelung werden die Gesamtkosten des Fahrzeugs abgegolten. Hierzu gehören die Abschreibungen (AfA), Zinsen, Unfallschäden, Kfz-Steuer, Versicherung, Kraftstoffe, Öle, Wartungen, Reparaturen und Garagenmieten am Wohnort.

Die Anwendung der Ein-Prozent-Regel ist seit 2006 bei Selbstständigen nur noch dann zulässig, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

Minderung des geldwerten Vorteils:

1. Der als Werbungskosten anzurechnende Teil der Fahrtkosten zur Arbeit kann wie ein Fahrtkostenzuschuss pauschal versteuert werden (womit hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen). Die ersten 20km zur Arbeit können nicht geltend gemacht werden. Die pauschale Lohnsteuer kann entweder vom Arbeitgeber übernommen oder auf den Arbeitnehmer abgewälzt werden.

2. Eine private Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers an den Fahrzeugkosten mindert den geldwerten Vorteil. Dagegen wirkt sich eine Beteiligung aus dem Bruttogehalt (im Wege der Gehaltsumwandlung) oder die laufende Übernahme von Unterhaltungskosten (die an Dritte zu zahlen sind, z. B. Betanken des Fahrzeugs) nicht mindernd auf den geldwerten Vorteil aus.

Gesamtbeispiel:

  Brutto-Inlands-Listenpreis des Fahrzeuges (*)       23.270,-
  * 1 % pro Monat                                        232,-
  + 0,03 % pro km Entfernung zur Arbeit (hier: 30 km)    208,80
  = vorläufiger geldwerter Vorteil                       440,80
  ./. pauschal versteuerte Fahrtkosten                    45,-
   ((30-20) km * 0,30 * 15 Tage (üblich))
  ./. private Kostenbeteiligung                          100,-
  = zu versteuernder geldwerter Vorteil                  295,80

Auf den Fahrtkostenanteil entfallen 15 % pauschale Lohnsteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer. Im Gegenzug sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hier je ca. 21 % Sozialversicherungsbeiträge.

User Chooser

User Chooser sind Dienstwagenfahrer (user), die im Rahmen der unternehmerischen Car Policy ihr Fahrzeug frei wählen können (chooser). Der User Chooser ist weder "klassischer" Endverbraucher noch ist er „typischer“ Geschäftskunde (i. d. R. Fuhrparkleiter, Einkäufer, Geschäftsleitung). Wenige Hersteller (z. B. Ford: www.firmenwagen-lounge.de) sprechen diese Zielgruppe konkret an obwohl sie in nicht unerheblichem Maße zu einer Verschiebung der Privatzulassungen zugunsten gewerblicher Zulassungen führen.

Die Zunahme gewerblicher Zulassungen (von 2003 bis 2005 stieg der Absatz im relevanten Flottenmarkt um ca. 11 %) steht in Verbindung mit Änderungen der Fuhrparkpolitik innerhalb von Unternehmen. Fahrzeuge werden nicht mehr nur als reiner "Nutzfaktor" innerhalb eines Unternehmens eingesetzt, sondern immer mehr als fester Bestandteil unternehmerischer Motivationsmodelle. Gehaltsumwandlungsmodelle sowie Dienstwagenberechtigung für bereits niedrigere Hierarchiestufen öffnen mehr Mitarbeitern den Weg zum eigenen Dienstwagen als noch vor wenigen Jahren. Hinzu kommt, dass Motivationsmodelle auch relativ große Freiheit bei der Auswahl des Dienstwagens zulassen. Zählte früher für ein Unternehmen hauptsächlich Image und Kostenstruktur, spielen heute auch Familienstand, Freizeitverhalten, Steuerlast und persönliche Motive des Dienstwagenfahrers bei der Auswahl eine Rolle. Schätzungen der Ford-Werke GmbH in Verbindung mit der Dialog-Marketing Agentur Wunderman zufolge gibt es deutschlandweit z. Z. bis zu 2 Mio. User Chooser, Tendenz steigend.

Weblinks

wikt:
Wiktionary
Wiktionary: Dienstwagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen
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Wikipedia
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