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Finanzverwaltung (Deutschland)
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Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Länder aufgeteilt. In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde. Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist.
Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Die Finanzämter sind für die Verwaltung der Steuern zuständig - bis auf Zölle und Verbrauchsteuern, für die ist die Bundeszollverwaltung zuständig. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.
Behörden aus dem Bereich Finanzverwaltung sind:
Bund
- Bundesministerium der Finanzen
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit dem 1. Januar 2006; zuvor: Bundesamt für Finanzen (BfF)
- Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV)
- Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT)
- Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes
- Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB)
- Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen
- Zollkriminalamt
- Oberfinanzdirektionen (z.B. Zoll- und Verbrauchsteuerabteilung)
- Hauptzollämter
- Zollämter
- Bundesforstämter
Länder
- Landesfinanzministerium, Senator für Finanzen
- Oberfinanzdirektionen (z.B. Besitz- und Verkehrsteuerabteilung)
- Finanzämter
- Finanzämter für Großbetriebsprüfung
Gemeinden
Auf der Ebene der Gemeinden sind die Gemeinde-, Kreis-, oder Stadtsteuerämter und die Gemeinde-, Kreis-, oder Stadtkassen für die Realisierung der Gemeindesteuern zuständig.
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