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Finanzplanungsrat

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Der Finanzplanungsrat besteht aus dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft, den Landesfinanzministern, Vertretern von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie einem nicht stimmberechtigten Vertreter der Deutschen Bundesbank.

Durch die Bundesregierung gebildet ist er, neben Konjunkturrat und der Konzertierten Aktion, eines der Koordinierungs- und Beratungsgremien im föderalistischen System der BRD.

Er übernimmt die Koordination zwischen Haushaltsplanung und mehrjähriger Finanzplanung der Gebietskörperschaften. Im Entscheidungsverfahren zum Bundeshaushalt und zur mittelfristigen Finanzplanung erhält der Finanzplanungsrat den Vorentwurf des Bundesfinanzministers und gibt ihn mit entsprechenden Empfehlungen zurück.

Die Arbeit des Finanzplanungsrat unterstützt folgende Haushaltsfunktionen:

  • volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion
  • finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion
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