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Finanzgericht Rheinland-Pfalz
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Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist ein Gericht der Finanzgerichtsbarkeit und das einzige Finanzgericht des Bundeslandes Rheinland-Pfalz.
Inhaltsverzeichnis |
Gerichtssitz und -bezirk
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat seinen Sitz in Neustadt an der Weinstraße. Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet des ganzen Bundeslandes.
Gebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Robert-Stolz-Str. 20.
Instanzenzug
Da die Finanzgerichtsbarkeit zweistufig aufgebaut ist, ist das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zwar gemäß § 2 FGO ein oberes Landesgericht, gleichwohl jedoch als Eingangsgericht in erster Instanz tätig. Ihm übergeordnet ist der Bundesfinanzhof in München.
Leitung
Präsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist Detlef Schlösser, der das Amt im Jahr 2002 von seinem Vorgänger Dr. Horst Kröger übernahm. Vizepräsident des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist Rüdiger Orth.
Geschichte
Das Finanzgericht wurde im Zuge der Reorganisation der deutschen Finanzgerichtsbarkeit durch die Allieerten mit Gesetz des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. August 1949 errichtet.
Dies und Das
Am 31. Mai 2006 wies das Gericht die Klage des notorischen Querulanten Jürgen Hass ab, der durch die tausendfache Vaterschaftsanerkennung ausländischer Kinder dem deutschen Staat finanziell schaden wollte[1]. Das Urteil (Az. 2 K 1124/06) ist jedoch noch nicht rechtskräftig[2].
Weblinks
Quellen
- ↑ Spiegel-Online.de: Deutscher Querulant verliert gegen den Staat vom 13. Juli 2006
- ↑ Pressemitteilug des Finanzgerichts vom 13. Juli 2006
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