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Geschäftsbericht

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Ein Geschäftsbericht ist die Veröffentlichung eines Unternehmens, in dem es den Anteilseignern und der interessierten Öffentlichkeit Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr ablegt.

Der Geschäftsbericht ist eine der wichtigsten Informationsquellen für den Eigentümer (z.B. bei einer Aktiengesellschaft der Aktionär) über Strategie, Tätigkeit und Erfolg des Unternehmens.

Inhaltsverzeichnis

Gesetzliche Vorschriften

Die im deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegte Publizitätspflicht für Kapitalgesellschaften verlangt die Veröffentlichung bestimmter Rechnungslegungsunterlagen innerhalb einer Frist von acht Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres (elf Monate bei kleinen GmbHs). Dies geschieht meist als Teil eines umfangreicheren Geschäftsberichts.

Der vorgeschriebene Inhalt der Veröffentlichung ist abhängig von der Größe der Gesellschaft. Er muss zumindest eine Bilanz und einen erläuternden Anhang enthalten. Bei größeren Gesellschaften sind außerdem vorgeschrieben:


Das deutsche Aktiengesetz schreibt für Aktiengesellschaften zusätzlich die Veröffentlichung eines halbjährlichen Zwischenberichts vor, nicht jedoch dessen Inhalt und Form.

Für alle ab Dezember 2005 endenden Geschäftsjahre schreibt es außerdem die Veröffentlichung eines Jahresabschlusses nach dem internationalen Rechnungslegungsverfahren IFRS vor. Für Gesellschaften, die auch an US-amerikanischen Börsen notiert sind und bereits Zahlen nach US-GAAP veröffentlichen, gilt eine Übergangsfrist bis 2007. Die Veröffentlichung eines Abschlusses nach IFRS oder US-GAAP befreit von der HGB-Publizitätspflicht.

Umfang von Geschäftsberichten

Häufig enthalten Geschäftsberichte über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben hinaus freiwillige Angaben, die detailliertere Finanzinformationen liefern oder der Selbstdarstellung des Unternehmens dienen. Vorgeschriebener und freiwilliger Teil des Berichts müssen dann klar getrennt sein.

Auch viele Unternehmen, die nicht publizitätspflichtig sind, veröffentlichen Geschäftsberichte. Diese enthalten neben der Selbstdarstellung des Unternehmens in der Regel nur ausgewählte Zahlen zum Jahresabschluss, aber keine vollständige Bilanz und GuV.

Quartalsbericht

Aktiengesellschaften, die sich für eine Mitgliedschaft im Prime Standard der Deutschen Börse AG entscheiden, verpflichten sich damit zusätzlich zur Veröffentlichung von Quartalsberichten. Diese müssen zumindest eine Bilanz, eine Gewinn- und Verlustrechnung, eine Kapitalflussrechnung sowie einige weitere Angaben zu Geschäftstätigkeit und Unternehmen enthalten.

Auch viele Gesellschaften außerhalb des Prime Standard veröffentlichen Quartalsberichte, die allerdings in Umfang und Aussagekraft sehr variieren.

Geschichte des Quartalsberichts

Der Quartalsbericht ist bereits in der Frühgeschichte der Industrialisierung nachzuweisen. So berichtet Georgius Agricola 1556, dass die Anteilseigner im Bergbau in sogenannten Gewerken organisiert waren. Sie forderten vom Bergverwalter viermal im Jahr Rechenschaft: „Wie es vier Jahreszeiten gibt, Frühling, Sommer, Herbst und Winter, so gibt es auch viermal jährlich Berichte über Einnahmen und Ausgaben. Im ersten Monat eines jeden Quartals wird Rechenschaft abgelegt, zuerst über das Geld, das der Bergverwalter im letzten Vierteljahr für die Grube aufgewendet hat, dann über den Ertrag, den er in der gleichen Zeit aus ihr erzielt hat“.

Ein Versagen des Bergverwalters wurde damals konsequent geahndet: „Wenn nun ein Bergverwalter das Geld der Gewerken nützlich für das Bergwerk verwendet und es treu verwaltet hat, so erteilen ihm alle das Lob eines umsichtigen und braven Mannes; hat er dagegen wegen Unkenntnis der Verhältnisse Schaden verursacht, so wird er meistens seines Amtes entsetzt. Hat er aber durch seine eigene Nachlässigkeit und Unachtsamkeit den Gewerken Schaden zugefügt, so zwingt ihn die Behörde zum Schadenersatz; wenn er endlich Betrug oder Diebstahl begangen hat, so wird er mit einer Geldbuße oder mit Gefängnis oder mit dem Tode bestraft“ (Zitate aus: Georgius Agricola: De re metallica libri XII 1556, Viertes Buch; Neuausgabe VDI 1928 (S.76), Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-20870-4).


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