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Finanzberater
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Ein Finanzberater/Finanzberaterin berät Kunden über Geldanlagen, Kredite und Versicherungen. Diese Beratung erfolgt entweder anlaßbezogen oder im Rahmen einer systematischen Finanzplanung.
Synonym verwendet sind Begriffe wie Anlageberater, Vermögensberater oder Financial Advisor.
Viele Finanzberater sind in Finanzvertrieben organisiert wie Global Finanz, Plansecur, MLP AG, AWD oder OVB.
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Unterscheidungen
Der Begriff des "Finanzberaters" ist im Gegensatz zu dem des Versicherungsberaters gesetzlich nicht geschützt. Der Begriff des "Beratens" wird in diesem Zusammenhang oft als euphemistisches Synonym für Verkaufsgespräche verwendet. Es gibt drei wesentliche Unterscheidungskriterien bei der Auswahl der Finanzberater.
- Wer bezahlt das Honorar des Beraters?
- Bezahlung des Beraters durch den Kunden -> Honorarberater, Versicherungsmakler, Makler
- Bezahlung des Beraters durch Provisionen der Anbieter der verkauften Finanzprodukte -> Handelsvertreter, Versicherungsvertreter, Finanzagent
- Mischformen sind möglich
- Wie steht es mit der Unabhängigkeit des Beraters?
- Berater arbeitet für einen Produktanbieter und verkauft ausschließlich Produkte dieses Unternehmens -> Einfirmenagent
- Berater arbeitet für einen Produktanbieter, verkauft aber Produkte verschiedener Unternehmen -> Mehrfachagent, mehrfach gebundener Vertreter
- Berater ist formell unabhängig von Produktanbietern, jedoch an einen bestimmten Finanzvertrieb gebunden -> Handelsvertreter
- Berater ist tatsächlich unabhängig von Produktanbietern -> Makler, Honorarberater
Provisionshonorierte Finanzberater werben häufig mit angeblicher "Unabhängigkeit" und "Objektivität", die von Verbraucherschützern in wirtschaftlicher Hinsicht bezweifelt werden.
- Qualifikation des Beraters. Qualifikation kann durch folgendes nachgewiesen werden
- Ausbildungsabschlüsse und Zertifizierungen
- Berufserfahrung
- Referenzen
Ab dem 22.05.2007 gelten in Deutschland gesetzliche Mindestanforderungen an Versicherungsvermittler.
Bezeichnung
Finanzberatung kann jeder ausüben. Erforderlich ist lediglich eine Gewerbeanmeldung und eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung (Kosten: circa 500,- EURO). Eine Prüfung von Kenntnissen und Fähigkeiten findet bislang nicht statt.[1]
Ausbildungsgänge und Zertifizierungen
IHK
In Deutschland werden folgende von der IHK anerkannten Abschlüsse angeboten:
- Fachberater für Finanzdienstleistungen
- Fachwirt für Finanzberatung[2]
- Fachkaufmann für betriebliche Altersversorgung
EBS
Vom Financial Planning Standard Board wird eine Zertifizierung zum Certified Financial Planner (CFP) angeboten[3]. Die Ausbildung findet z.B. an der European Business School statt.
EFPA
Von der European Financial Planning Association (EFPA) werden in 10 europäischen Ländern anerkannte Zertifizierungen angeboten:
Quellen
Siehe auch
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