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Bundestagsausschuss
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Ein Bundestagsausschuss ist eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Derzeit hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse mit jeweils 15 bis 42 Mitgliedern und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört.
Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschuss, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.
Die Vorladung und Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sowie das Veranlassen sonstiger Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden ist Privileg der Untersuchungsausschüsse.
Die ständigen Ausschüsse des
- 16. Bundestages seit 2005
- 15. Bundestages 2002-2005
- 14. Bundestages 1998-2002
- 13. Bundestages 1994-1998
- 12. Bundestages 1990-1994
Links
- Aufgaben der Ausschüsse
- Übersicht aller Ausschüsse
- Bebilderte Listen der Bundestagsausschüsse mit Kontaktdaten als pdf-Datei zum Herunterladen - kostenloses Angebot auf einer kommerziellen Webseite
