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Finanzausgleich

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Unter Finanzausgleich wird am häufigsten der Länderfinanzausgleich verstanden. In Wahrheit handelt es sich aber um einen Überbegriff.

In der Finanzwissenschaft ist der Finanzausgleich sehr weit als die Verteilung von Aufgaben, Einnahmen und Ausgaben zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen (in Deutschland: Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen und EU) verstanden. Dabei wird die Aufgabenverteilung als passiver Finanzausgleich und die Einnahmenverteilung als aktiver Finanzausgleich bezeichnet. Beim aktiven Finanzausgleich unterscheidet man zudem zwischen dem primären aktiven Finanzausgleich (das ist die Verteilung der Steuern und Abgaben) sowie dem sekundären aktiven Finanzausgleich (das sind nachträgliche Einnahmen-Umverteilungssysteme wie z.B. der deutsche Länderfinanzausgleich).

Beispiele

Siehe auch

Literatur

  • Niermann, Holger: Welchen Finanzausgleich braucht Europa? CeGe-Schriften Band 5, Göttingen 2002
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