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Finanzanwärter
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Finanzanwärter bzw. Finanzanwärterin (Abkürzung: "FAnw", "FinAnw" bzw. "FAnwin") ist die Dienstbezeichnung für die im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) befindlichen Beamten des gehobenen Dienstes in der deutschen Finanzverwaltung.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Sie ist mit einem Fachhochschulstudium verbunden. Studierende, die das Studium erfolgreich abschließen dürfen sich danach "Diplom-Finanzwirt (FH)" nennen. Der Abschluss ist innerhalb der gesamten EU anerkannt.
Finanzanwärter der Zollverwaltung werden nach bestandenem Abschluss als Zollinspektoren zu Anstellung (ZI z.A.) übernommen. Die Finanzanwärter der Landesfinanzverwaltung werden Steuerinspektoren (StI z.A.) zur Anstellung.
Davon abgewichen wird in Baden-Württemberg in dem Fachbereich "Allgemeine Finanzverwaltung": Die Dienstbezeichnung im Vorbereitungsdienst ist Regierungsinspektor-Anwärter (RIA) und in der Probezeit Regierungsinspektor zur Anstellung (RI z.A.).
Das Grundgehalt eines Finanzanwärters beträgt zur Zeit (Stand 2006) EUR 866,24 pro Monat.
Siehe auch
Weblinks
- Ausbildung beim Zoll
- Die Finanzanwärter (ohne Zoll)
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