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Finanzaktiva
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Finanzaktiva ist ein Begriff aus der (HGB-)Bankbilanzierung. Es bezeichnet die Anwartschaft auf zukünftige Zahlungen. Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Finanzaktiva ist Kernbereich des Bankgeschäfts.
Finanzaktiva werden nach folgenden Merkmalen unterschieden:
- Refinanzierbarkeit bei Zentralnotenbanken
- Börsenfähigkeit
- Rechtsstellung des Finanztitelinhabers
Anhand der Rechtstellung des Finanztitelinhabers lässt sich zwischen Eigentumsrechten und Forderungsrechten unterscheiden.
Bilanzierung von Forderungstitel
Es werden drei Gruppen unterschieden:
- Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel (Voraussetzungen) [A2]
- Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere: Forderungstitel mit Wertpapiercharakter [A5]:
- börsenfähige Inhaberschuldverschreibungen
- börsenfähige Orderschuldverschreibungen
- Inhaberpapiere (Geldmarktpapiere)
Es wird entsprechend der Laufzeit zwischen
- Geldmarktpapieren (bis zu einem Jahr): Certificate of Deposit, Euronotes und
- Kapitalmarktpapieren: Anleihen und Schuldverschreibungen
getrennt.
Certificates of Deposit sind handelbare, nur von Kreditinstituten emittierte Zertifikate. Euronotes dienen zu Absicherung der Mitelbeschaffung des Schuldners durch die Bank.
- Sonstige Forderungstitel gegenüber Kreditinstituten und Kunden
Hier wird eine Negativdefinition von Forderungen vorgenommen.
- an Kreditinstitute: Forderungen gegen Kreditinistute (§1 KWG) und aus Bankgeschäften (materiell unbedeutend), beinhaltet täglich fällige Forderungen, womit Auskunft über die Liquiditätslage gegeben wird.
- an Kunden: Aufgrund von Bonitätsunteschieden werden Kredite die mit Grundpfandrechten besichert sind sowie Kommunalkredite ausgegliedert.
Bilanzierung von Anteilstiteln
Anteilstitel sind alle Finanzaktiva, die Eigentums- oder eigentumsähnliche Rechte besitzen.
- Aktien und andere festverzinsliche Wertpapiere [A6]: Aktien, sodfern sie nicht unter A7/A8 fallen, aktienähnliche Titel, Investmentantiele, börsenfähige Genussscheine, Bezugsrechte
- Beteiligungen [A7]: Anteile an anderen Unternehmen, die dem eigenen Geschäftbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung dienen.
- Anteile an verbundenen Unternehmen [A8]: Mutter- und Tochterunternehmen werden vollkonsolidiert.
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