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Feuertod

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Der Feuertod (das Lebendigverbrennen) war im Römischen Reich der Spätantike eine verbreitete Form der Todesstrafe.

Bereits das Zwölftafelgesetz (ca. 450 v. Chr.) sieht bei Brandstiftung die Verbrennung des Brandstifters vor, wobei dieser Regelung offenbar ein Talionsprinzip zugrundeliegt. Aus der römischen Republik ist indes die Anwendung nicht bekannt, was allerdings auf die Quellenlage zurückgeführt werden kann. Obwohl sporadische Belege für diese Strafform bereits unter Kaiser Tiberius vorliegen, wurde sie vermutlich erstmal unter Nero bei der Bestrafung von Christen, die der Verursachung des großen Brandes von Rom 64 n. Chr. beschuldigt waren, in größerem Umfang angewandt. Die antike Geschichtsschreibung schreibt diese Handlung dem grausamen Charakter des Kaisers zu, allerdings handelte es sich wohl eher um eine konsequente Anwendung des vorliegenden Rechts, wenn auch die tatsächliche Beteiligung der Christen am Brand zumindest zweifelhaft ist.

Spätere christliche Märtyrerdarstellungen berichten davon, dass das Lebendigverbrennen deliktunabhängig bei Christenprozessen zur Anwendung kam. Nach der Umwandlung des Christentums zur Staatsreligion unter Theodosius I. wurde trotzdem das Lebendigverbrennen die häufigste Hinrichtungsart, da einerseits die Kreuzigung nun aus religiösen Gründen abgelehnt wurde, andererseits Verurteilungen im Amphitheater, wie die Damnatio ad bestias, wegen des ursprünglich paganen Ursprungs der Einrichtung nicht erwünscht waren.

Siehe auch

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