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Feuergefahr

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Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.


Als Feuergefahr bezeichnet man

  • allgemein die Gefahr des Ausbruch eines Brandes, besser "Brandgefahr"
  • eine Gefahr, die von einem Feuer z. B. für Personen ausgeht.
  • den Umstand, dass ein Stoff die Entstehung eines Feuers fördern kann
    • Oxidierende Stoffe (z. B. Kaliumchlorat) können bei Kontakt mit brennbaren Stoffen zu Feuergefahr führen (Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung mit "R-7" und "R-8")
    • Leicht- und hochentzündliche Stoffe sind bei Hinzutritt von Sauerstoff und einer Zündquelle feuergefährlich, d. h. sie zünden entweder bei Zimmertemperatur spontan (Weißer Phosphor) oder bereits bei relativ geringen Temperaturen. Solche Stoffe sind unter Hinzunahme von starken Oxidationssmitteln wie Nitrate und Chlorate nicht selten explosionsgefährlich. Zu diesen Stoffen zählen Flüssigkeiten wie Benzin und Spiritus und Gase wie Wasserstoff. Feuergefährliche Stoffe hatten vor Außerkraftsetzung der VbF die Kennzeichnungen AI/AII/AIII oder B. Heute erfolgt die Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung durch Gefahrensymbole F und F+ und die Ratschläge R-10, R-11, R-12 und R-17.
    • im allgemeinen Sprachgebrauch benutzt man den Begriff "Feuergefahr" auch für andere Stoffe, die sich leicht entzünden lassen (z. B. Holzwolle, trockener Waldboden im Sommer, Gerümpel auf den Dachboden).
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