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Festlegung

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Unter Festlegung bzw. festlegen versteht man eine verbindliche Aussage, oder eine Regelung, mit der eine wichtige Sache oder eine Vorgangsweise verlässlich fixiert, beschlossen oder zahlenmäßig bestimmt wird.

Eine nicht festgelegte Sache kann hingegen unverbindlich oder unsicher sein, eine variable (unbestimmte) Größe haben oder eine ähnliche Eigenschaft besitzen.

In der Rechtspflege hat eine Festlegung eine bindende Wirkung, wenn sie schriftlich erfolgte oder sonstwie nachweisbar - etwa mit Handschlag besiegelt - ist.

In der Geodäsie und teilweise im Bauwesen bedeutet "Festlegung" oder "Stabilisierung" die technische Art, in der ein Festpunkt oder sonstiger Vermessungspunkt dauerhaft vermarkt wird/wurde. Man unterscheidet unter anderem:
TP-Stein, Pyramide (früher) oder Stangensignal, Eisenrohr, Grenzstein, Turmbolzen, Nivellement- und Gabelpunkt, Kunststoffmarke, Hektometerstein und weitere Arten der Vermarkung. Bei wichtigen Punkten wird zur Sicherheit noch eine genaue "unterirdische Festlegung" unterhalb der Frostgrenze angelegt.

Siehe auch: Bezugssystem, Fixierung, Feststellung,

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