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Ferman
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Ein Ferman (synonym auch "Firman") ist ein Erlass, ein Dekret, eine Vollmacht oder eine Verordnung eines Souveräns in islamischen Ländern. Die Urkunde wird von ihm oder einem seiner damit beauftragten Minister unterzeichnet. Der Begriff hat seinen Ursprung im persischen farmân (فرمان) und bedeutet soviel wie „Befehl“, „Verordnung" oder „Auftrag".
Fermane gab es häufiger im Osmanischen Reich, dem indischen Mogulreich und im Iran unter Schah Mohammad Reza Pahlavi. Das türkische Wort Ferman ist ins Deutsche übernommen worden. Auch auf Bewilligungen oder Pässe wird der Begriff angewandt.
Fermane mit historischer Bedeutung
- 1478: Ein Reform-Ferman von Fatih Sultan Mehmet bestätigt nach der Eroberung des Landes gegenüber Geistlichen in Bosnien die Glaubensfreiheit.
- 1727: Ibrahim Müteferriká wird in einem Ferman von Sultan Ahmet III. die Einrichtung einer Druckerei in Konstantinopel erlaubt. Das Ausüben der Buchdruckerkunst war bis dahin mit der Todesstrafe bedroht.
- 1826: Sultan Mahmut II. ordnet per Ferman die Auflösung aller Janitscharen-Einheiten in seinem Reich an.
- Am 5. Januar 1856 wird mit einem Ferman des türkischen Sultans die Konzession zum Bau des Sueskanals und zur Bildung einer Aktiengesellschaft hierfür erteilt.
- 1867: Mit einem Ferman wird die Übergabe der Stadt Belgrad an Serbien geregelt.
- Am 8. Juni 1873 erhält Ägypten unter seinem Khediven Ismail Pascha fast völlige Unabhängigkeit.
- 1880: Die deutschen Ausgrabungen in Pergamon werden durch einen Ferman von der Pforte bewilligt.
Weblinks
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