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Felix Halle
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Felix Halle (* 1. Mai 1884 in Berlin; † 3. November 1937 in Butowo/Moskau) war einer der bekanntesten linken Juristen während der Zeit der Weimarer Republik.
Leben
Halle war Sohn des jüdischen Kaufmanns Albert Josef Halle. 1902-1905 studierte er Staats- und Rechtswissenschaften in Berlin und gründete danach den Neuen Deutschen Verlag (den er 1924 an Willi Münzenberg verkaufte).
1912 wurde er Mitglied der SPD, 1917 der USPD und arbeitete für deren Pressedienst.
1919 wurde er Rechtswissenschafts-Professor einer Berliner Universität und reiste im Folgejahr auf Vorschlag und Empfehlung von Ernst Däumig und Clara Zetkin in die Sowjetunion. Er arbeitete dort im Wissenschaftsrat des Volkskommissariats für Justiz und kehrte 1921 mit einem Forschungsauftrag (Straf- und Prozeßrecht) nach Deutschland zurück. Seit Ende 1920 Mitglied der KPD, war er von 1922 bis 1926 Leiter der juristischen Zentralstelle der KPD-Reichs- und Landtagsfraktion sowie seit 1927 der juristischen Zentralstelle der Roten Hilfe. In der KPD war Halle gelegentlich antisemitischen Vorurteilen ausgesetzt.
Auf KPD-Vorschlag war er 1928 und 1930 Mitglied des Staatsgerichtshofes der Weimarer Republik. Er lieferte Gutachten zu politischen Prozessen, wie zum Fall des verurteilten sowjetischen Diplomaten Towia Axelrod (Münchner Räterepublik), dem Wiederaufnahmeverfahren von Max Hoelz und der Bülowplatz-Affäre, in die auch Erich Mielke involviert war.
Halle lehrte Strafrecht an der Marxistischen Arbeiterschule (MASCH) und war 1929 Mitbegründer der Internationalen Juristischen Vereinigung. In der Nacht des Reichstagsbrandes wurde er verhaftet und einen Monat später wieder freigelassen. Über Prag und Paris emigrierte er in die Sowjetunion, wo er seit 1934 am Moskauer Institut für Kriminalistik arbeitete. 1935 hielt er sich zeitweise in der Schweiz auf, um (erfolgreich) dem deutschen Auslieferungsantrag gegen Heinz Neumann an das Dritte Reich entgegenzuarbeiten. 1936 erarbeitete er im Auftrag des Exekutivkomitees der Komintern (EKKI) in der Pariser Kun-Kommission aus der Anklageschrift Ernst Thälmanns eine Verteidigungsstrategie.
Zurück in Moskau wurde Halle im Zuge der Stalinschen Säuberungen am 5. August 1937 verhaftet und konterrevolutionärer, trotzkistischer Tätigkeit angeklagt. Aus der KPD ausgeschlossen, wird er am 1. November 1937 zum Tode verurteilt und zwei Tage später erschossen. Die Zentrale Parteikontrollkommission (ZPKK) der SED rehabilitierte ihn 1956.
Während des Ersten Weltkrieges publizierte Halle Ideen für eine Friedensordnung, in der er neben dem Völkerbund die Überwindung des Nationalismus durch eine 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' sah. Bekanntheit erlangte in der Weimarer Republik sein juristischer Leitfaden "Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen" (1924).
Schriften
- "Die völkerrechtliche Unverletzlichkeit der Gesandten. Ein Rechtsgutachten zum Hochverratsprozeß gegen den Vertreter der Russischen Sowjetrepublik Dr. Axelrod". Rätebund. Berlin. 1921
- "Hölz' Anklagerede gegen die bürgerliche Gesellschaft gehalten vor dem Moabiter Sondergericht am 22. Juni 1921 in Berlin". Berlin o.J
- "Wie verteidigt sich der Proletarier in politischen Strafsachen vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ?". Neuer Deutscher Verlag. Berlin. 1924
- "Anklage gegen Justiz und Polizei. Zur Abwehr der Verfolgung gegen das proletarische Hilfswerk für die politischen Gefangenen und deren Familien". Mopr Verlag. Berlin. 1926
- "Geschlechtsleben und Strafrecht". Vorwort v. Magnus Hirschfeld. Mopr Verlag. Berlin. 1931
Literatur
- Schneider, Hans-Jürgen, Schwarz, Erika: Die Rechtsanwälte der Roten Hilfe Deutschlands. Pahl-Rugenstein-Verlag. Bonn. 2002
- Schwarz, Josef: Zu Unrecht vergessen. Felix Halle und die deutsche Justiz. GNN. 1997
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Halle, Felix |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist |
| GEBURTSDATUM | 1. Mai 1884 |
| GEBURTSORT | Berlin |
| STERBEDATUM | 3. November 1937 |
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