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Fangvorrichtung
Aus Kefk.
Eine Fangvorrichtung (engl. safety gear) verhindert den Absturz der Last bei Versagen des Tragmittels eines Hebezeuges.
Dabei wird die Hub- und Senkgeschwindigkeit mittels eines Geschwindigkeitsreglers permanent überwacht. Wird die zulässige Geschwindigkeit um einen gewissen Betrag überschritten, löst der Fliehkraftregler die Fangvorrichtung aus.
Bei der Auslösung greifen Reibbeläge (geringe Verzögerung) oder formschlüssige Keile (hohe Verzögerung) zwischen Hubschlitten und der ortsfeste Laufschiene ein und bremsen somit die Hubbewegung ab.
Speziell bei der Personenbeförderung darf die mittlere Verzögerungsbeschleunigung Aufgrund der Notbremsung die dreifache Erdbeschleunigung bei Regalbediengeräten nicht überschreiten.[1] Bei Personenliftanlagen ist die zulässige Beschleunigung noch geringer, daher werden hier einstellbare Bremsfangvorrichtungen eingesetzt.
Um ein Versagen der Fangvorrichtung ausschließen zu können, muss der Geschwindigkeitsregler permanent überwacht werden. Wird z.B. ein Reglerseil eingesetzt so kommt hier eine Reglerseilbruchüberwachung zum Einsatz.
Quellen
- ↑ EN 528 Regalbediengeräte - Sicherheit, 5.3.4.3, Seite 13
Bei Geschwindigkeiten > 0,85 m/s sind - abgesehen von einer Sonderbauart - sogenannte (sanfte) Bremsfangvorrichtungen vorgeschrieben. Nach EN81 erreichtet Anlagen dürfen eine max. mittlere Verzögerung von 1g aufweisen, (alte) TRA200-Anlagen dagegen bis 1,4g. Die tatsächlichen maximalen gemessenen Verzögerungen liegen aber deutlich höher (bis zum ca. 9fachen).
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