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Fallwild

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Als Fallwild bezeichnet man Wild, das ohne jagdliche Einwirkung zu Tode gekommen ("gefallen") ist.

Abhängig von der Todesursache kann man weiter unterscheiden:

  • Fallwild, das eines natürlichen Todes gestorben ist, durch Krankheit oder Altersschwäche,
  • Fallwild, das durch Einwirkung des Menschen gestorben ist, z.B. im Straßenverkehr.

Bei Fallwild können äußerliche wie innerlich Anzeichen einer Gewalteinwirkung fehlen. Da das sogenannte "Ansprechen" (in der Jägersprache: die präzise Beobachtung, Beurteilung und Identifizierung von Wild vor der Schußabgabe) nicht erfolgt ist, können aus dem Verhalten des Tieres keine Rückschlüsse auf mögliche Krankheiten gezogen werden.

Fallwild ist stets als untauglich zum Verzehr anzusehen.

Weblinks

Galerie des Fotografen Peter Schild mit Beispielen

Wikipedia
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