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Fachschule

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Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung.

Die Fachschule in Deutschland

In Deutschland erfordert die Zulassung zur Fachschule eine berufliche Erstausbildung und Berufserfahrungen. In Bayern gibt es Fachakademien, die inhaltlich den Fachschulen gleichgestellt sind. Die Bildungsgänge der Fachschule werden in Vollzeitform (Dauer: zwei Jahre) oder Teilzeitform (Dauer: drei bis vier Jahre) durchgeführt und führen zu einem staatlichen Abschluss nach Landesrecht. Nicht zu den Fachschulen gehören die Berufsfachschulen, für die andere Zugangsvoraussetzungen gelten und die auch andere Abschlüsse vergeben. Nach der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen ISCED (International Standard Classification of Education) sind die Fachschulen, die Fachakademien in Bayern sowie zwei und dreijährige Schulen des Gesundheitswesens dem tertiären Bereich zuzurechnen. In Deutschland zählen sie zum postsekundaren Bildungsbereich. Bei staatlich anerkannten Abschlüssen handelt es sich meistens um eine Erstausbildung und bei staatlich geprüften um Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann an einer Fachschule die Fachhochschulreife erworben werden.

  • Agrarwirtschaft
    Abschluss:
    • Staatlich geprüfter Wirtschafter
  • Gestaltung
    Abschluss:
    • Staatlich geprüfter Gestalter
  • Technik
    Abschluss:
  • Wirtschaft
    Abschluss:
  • Sozialwesen
    Abschlüsse:
    • Staatlich anerkannter Erzieher
    • Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
    • Staatlich anerkannter Heilpädagoge
    • Geprüfte Fachkraft Gerontopsychiatrie (in Baden-Württemberg)
    • Geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflegeeinheit (in Baden-Württemberg; löst Stationsleitung-Weiterbildung ab)

Für die Errichtung und den Betrieb öffentlicher Fachschulen und Fachschulen in freier Trägerschaft gelten die Bestimmungen der Länder. Die Bildungsgänge an der Fachschule sind einer Rahmenvereinbarung der KMK (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland) geregelt [1].

In Deutschland unterstehen die Fachschulen dem im jeweiligen Bundesland zuständigen Kultusministerium. So kommt es, dass die Besucher unterschiedliche Bezeichnungen haben (z.B. Schüler in Baden-Württemberg und Studenten in Hessen[2]).

Die technische Fachschule in Österreich

Technische Fachschulen sind ein Bestandteil der berufsbildenden mittleren Schulen. Besuchsberechtigt sind alle, die mindestens einen Pflichtschulabschluss nachweisen können. Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel vier Jahre, wobei die praktischen Fähigkeiten artverwandter Lehrberufe und theoretische Kenntnisse auf mittlerem Bildungsniveau (Werkmeister, Techniker) vermittelt werden.

Der Abschluss der Fachschulen ersetzt in der Regel einige Berufslehren (artverwandt) und Gewerbebefugnisse, im Abschlussjahr wird eine Technikerarbeit verfasst und eine Abschlussprüfung abgelegt.

Nach Abschluss Fachschule kann man sich über den dreijährigen Aufbaulehrgeng an einer höheren technischen Lehranstalt zum Ingenieur weiterqualifizieren. Über die Möglichkeit der Berufsreifeprüfung kann man auch die fachgebundene Hochschulberechtigung erwerben und an Fachhochschulen oder Universitäten studieren.

Siehe auch: Schultypen in Österreich


Veröffentlichung über die Entwicklung der Fachschulen für Wirtschaft am Beispiel Hessen

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