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Fachaufsichtsbeschwerde
Aus Kefk.
Die Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich an den Vorgesetzten oder die Aufsichtsbehörde die die Fachaufsicht haben. Dies können z. B. Behörden des Kreises sein, die unter bestimmten Voraussetzungen die Fachaufsicht über bestimmte Behörden der Gemeinden haben.
Dies kann auch bei Behörden des Landes über Behörden der Regierungspräsidien, kreisfreien Städte oder Landkreise sein.
Die Fachaufsichtsbeschwerde will erreichen, dass die angegriffene Behörde ihr Verhalten in einem Einzelfall ändert, und damit dem Beschwerdeführer nachgibt.
Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden. Eine Begründung muss die Fachaufsichtsbehörde offiziell nicht geben aber üblicherweise erfolgt diese aus dem Selbstverständnis als transparenter Dienstleister für Bürger und Gesellschaft.
Die Fachaufsichtsbeschwerde gehört neben der Dienstaufsichtsbeschwerde und der Petition im engeren Sinne zu den Petitionen im weiteren Sinne.
Siehe auch
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