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Evidenz (Philosophie)
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Die Evidenz (lat. evidentia, Anschaulichkeit) bezeichnet in der Philosophie soviel wie: offenbar sein, aus sich heraus einleuchten, einer Nachprüfung nicht bedürftig bzw. fähig sein; wird aber auch im Sinne von höchster Einsicht, zur Gewissheit führender Einsicht, verwendet.
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Die Grenzen des Evidenzproblems
Das Problem der Evidenz ist seiner Bedeutung und Geltung nach sehr umstritten. Die besondere Problematik liegt darin, dass keine klare Bestimmung der Grenzen zwischen logisch-erkenntnistheoretischer und psychologischer Bedeutung und Geltung zu treffen ist.
Vertreter wie Gegner des Evidenzproblems berufen sich auf daraus folgende Schwierigkeiten. Für die Bedeutung, die den Problemen der Evidenz beigemessen wird, wie für die Art ihre Lösung ist letztlich der jeweilige philosophisch-weltanschauliche Standpunkt entscheidend.
Zu den verschiedenen Auffassungen zur Evidenz
Nicolai Hartmann z.B. unterscheidet zwischen subjektiver und objektiver Evidenz. In psychologistischen Auffassungen wird Evidenz häufig als "Evidenzgefühl", als Gefühl des Überzeugtseins verstanden.
Bezüglich der Anschaulichkeit bei der Begründung eines Beweises äußerte sich Cicero wie folgt:"wird die Evidenz durch Beweis nur geschmälert".
John Locke nennt die Evidenz den höchsten Grad des intuitiven, unmittelbaren Wissens. Franz Brentano entwickelte eine "Philosophie der Evidenz". Für ihn ist Evidenz nicht weiter definierbar, sondern nur in unmittelbar einsichtigen Urteilen erlebbar. Urteile mit Evidenz aufstellen heißt für ihn, sich der Wahrheit der Urteile sicher sein. Allgemeingültigkeit folgt aus der Evidenz der Urteile.
Edmund Husserl entwickelt, angeregt durch Brentano, die Phänomenologie mit dem Schlüsselbegriff der "Wissensschau". Für ihn ist Evidenz "ein Sehen, Erfassen des selbstgegebenen, wahren Sachverhalts".
Zur Klärung des Verhältnisses von Evidenz zur Wahrheit
Zu dem Raum, der durch Evidenz gekennzeichnet ist, gehört notwendig der Übergang vom Subjektiven der Wahrnehmung zum Objektiven eines Gegenstands, und zurück. Evidenz scheint vom unmittelbaren Erleben eines Wahrheitsgefühls auszugehen, wobei offenbar nicht der Versuch unternommen wird, dieses Erlebnis von einer gesondert festzustellenden objektiven Wahrheit abzutrennen, sondern das Wahrheitserleben im Gegenteil mit im Wahrheitsbegriff einzubehalten.
Wenn aber, wie Brentano behauptet, das "Erlebnis der Evidenz der Wahrheit zugrunde liegt", dann stellt das die wirklichen Beziehungen auf den Kopf. Nicht Evidenz liegt den wahren Urteilen zugrunde, sondern ihre objektive Wahrheit bedingt ihre Evidenz. Diese Umkehrung ist wesentlich, denn ein Urteil gilt vor allem dann als evident, wenn seine Wahrheit durch die Übereinstimmung mit der objektiven Wirklichkeit unzweifelhaft einsichtig bewiesen wurde. Damit sei jedoch gesagt, dass ein Evidenzerlebnis nur für denjenigen möglich sein kann, der eine objektive Wahrheit sowohl selbst erfahren hat als sie auch als solche zu identifizieren vermag.
Bezüglich der Evidenz herrscht vielerorts Unklarheit, weil die aus dem Englischen kommenden Bedeutungen häufig mitschwingen und den deutschen, vor allem jedoch den philosophischen Begriff verstellen. Im strengen Sinne zählen zu den Evidenzen nur diejenigen Wahrheiten, die aus sich heraus einleuchten und weder bewiesen noch bestritten werden können (wie der Satz vom Widerspruch), da sie die Grundlage jedes Beweises sind. Diese Evidenzen sind daher auch keine Frage des Gefühls, sondern rein logisch auffindbar.
Siehe auch
Evidenz (allgemein und medizinisch), Erkenntnistheorie
