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Europäischer Rat

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel behandelt den Europäischen Rat. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).

Bild:European flag.svg Der Europäische Rat ist in der EU-Politik das oberste Gremium der Europäischen Union. Er gilt im Institutionsgefüge der Europäischen Union als diejenige Institution, die den Integrationsprozess der EU entscheidend beschleunigt hat.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Aufgaben

Der Europäische Rat setzt sich aus Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission, einem Kommissionsmitglied und den Außenministern zusammen. Die Außenminister sowie das Mitglied der Kommission haben aber nur beratende Funktion. Der Europäische Rat ist eine intergouvernementale Institution und kein Hauptorgan der EU. Der – von diesem zu unterscheidende – Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt), ferner die Kommission, der EuGH, das Europäische Parlament und der Rechnungshof sind hingegen (fusionierte) Organe der Europäischen Gemeinschaft (EG).

Der Europäische Rat ist in Art. 4 EUV geregelt. Er legt die politischen Leitlinien und Ziele fest und hat somit die Richtlinienkompetenz. Er klärt in Ausnahmefällen auch Fragen, die auf Ministerebene (siehe Rat der Europäischen Union) nicht geklärt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich der Rat allerdings mit groben Vorgaben für die weitere Entwicklung der Europäischen Union. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren.

Der Europäische Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ festgehalten, die von den übrigen Europäischen Institutionen umgesetzt werden. Da der Europäische Rat keine Beschlüsse fassen kann, muss er für die Formulierungen der Schlussfolgerung immer einen Kompromiss finden.

Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal halbjährlich zusammen (EU-Gipfel). Die Treffen finden zumeist in der Mitte und am Ende jeder Amtszeit des Präsidenten des Europäischen Rates statt. Außerdem finden Sondergipfel statt, in denen wichtige Themen beraten werden. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in einem komplizierten Rotationsprinzip, das sowohl alphabetische Rangfolge, als auch Bevölkerungsgrößen und Flächen der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Immer das Land, das den Präsidenten des Rats der Europäischen Union stellt, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates. Durch den Vorsitz im Europäischen Rat erhalten die Mitgliedstaaten die Gelegenheit, ihre eigenen nationalen Impulse in die Europapolitik einzubringen und konferenzdiplomatisch umzusetzen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor. Dies bestätigt den intergouvernementalen Charakter des Europäischen Rates.

Parteiorientierungen im Europäischen Rat

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Parteizugehörigkeiten der Mitglieder im Europäischen Rat

Die Mitglieder des Europäischen Rates gehören auf nationaler Ebene Parteien verschiedener politischer Spektren an, die sich nationenübergreifend in europäischen Parteizusammenschlüssen organisiert haben. Obwohl im Rat formal keine Koalitionen entlang ähnlicher parteiideologischer Orientierungen gebildet werden und das Verhandlungs- und Abstimmungsverhalten der Regierungschefs eher von pragmatischen Motiven bestimmt wird, bieten die Parteizugehörigkeiten der Staats- und Regierungschefs doch ein Erklärungsansatz für die Politik des Rates insgesamt.

Geschichte

Das Treffen der Staats- und Regierungschefs fand seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt. Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten. In die Verträge wurde der Europäische Rat als Institution der EU erst 1987 mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte aufgenommen.

Ursprünglich waren die Treffen zwischen den Regierungschefs als informelle „Gespräche am Kamin“ gedacht, ohne Außenminister, weder Beamte noch Dokumente. Rechtskräftige Beschlüsse sollten nicht verabschiedet werden. Die Konferenzen fanden in abgelegenen Schlössern, abgeschirmt von der Presse, statt.

Nach den ersten Treffen bildete sich schnell ein festes Ritual heraus, das in den folgenden Jahrzehnten von dem jeweils veranstaltenden Vorsitz eingehalten wurde: Keine Tagesordnung, aber ein Einladungsbrief des Vorsitzenden eine Woche vor der Veranstaltung mit Angabe von wahrscheinlichen Themen; Festlegung der begleitenden Delegationen; geregelter Ablauf der Sitzungen im engsten Kreis; Abfassung eines Schlussdokuments als „Schlussfolgerung des Vorsitzes“.

Mittlerweile ist das Treffen der Regierungschefs zu einer vertraglich festgelegten EU-Institution gereift, die die Richtlinien der europäischen Politik bestimmt. Regelmäßig viermal im Jahr findet diese riesige und kostspielige Veranstaltung statt, die 2000 Journalisten anzieht und mit 12 000 Sicherheitskräften beschützt werden muss. Minister, Botschafter, Beamte, Dolmetscher und Übersetzer umgeben die 27 Regierungschefs und den Kommissionspräsidenten. Ein Insider, Marcell von Donat, hat in seinem Buch Das ist der Gipfel! ein farbenfrohes und genaues Bild der Zusammenkünfte gezeichnet, zu denen die höchsten Politiker anreisen, um unter sich zu sein, und wo alles so wichtig ist, dass niemals Routine aufkommt. Die Tagungen folgen einem „mystischen“ Ritual, das zu den "geheimnisvollen Imponderabilien der Politik" gehört ( Vergl. von Donat, Marcell, "Das ist der Gipfel! - Die EG-Regierungschefs unter sich", Nomos-Verlag, Baden-Baden 1987.176 Seiten.)

Chronologie der Ratspräsidentschaften seit 1998

Jahr Ratspräsidentschaft Regierungschef (Präsident im Europäischen Rat) Außenminister (Ministerratspräsident) Internetseite
1998 Bild:Flag of the United Kingdom.svg Vereinigtes Königreich

Bild:Flag of Austria.svg Österreich

Tony Blair

Viktor Klima

Robin Cook

Wolfgang Schüssel

1999 Bild:Flag of Germany.svg Deutschland

Bild:Flag of Finland.svg Finnland

Gerhard Schröder

Paavo Lipponen

Joschka Fischer

Tarja Halonen

presidency.finland.fi

2000 Bild:Flag of Portugal.svg Portugal

Bild:Flag of France.svg Frankreich

António Guterres

Lionel Jospin

Jaime Gama

Hubert Védrine

2001 Bild:Flag of Sweden.svg Schweden

Bild:Flag of Belgium.svg Belgien

Göran Persson

Guy Verhofstadt

Anna Lindh

Louis Michel

eu2001.se

eu2001.be

2002 Bild:Flag of Spain.svg Spanien

Bild:Flag of Denmark.svg Dänemark

José María Aznar López

Anders Fogh Rasmussen

Josep Piqué i Camps

Per Stig Møller

eu2002.dk

2003 Bild:Flag of Greece.svg Griechenland

Bild:Flag of Italy.svg Italien

Kostas Simitis

Silvio Berlusconi

Georgios Papandreou

Franco Frattini

eu2003.gr
2004 Bild:Flag of Ireland.svg Irland

Bild:Flag of the Netherlands.svg Niederlande

Bertie Ahern

Jan Peter Balkenende

Brian Cowen

Bernard Bot

eu2004.ie

eu2004.nl

2005 Bild:Flag of Luxembourg.svg Luxemburg

Bild:Flag of the United Kingdom.svg Vereinigtes Königreich

Jean-Claude Juncker

Tony Blair

Jean Asselborn

Jack Straw

eu2005.lu

eu2005.gov.uk

2006 Bild:Flag of Austria.svg Österreich

Bild:Flag of Finland.svg Finnland

Wolfgang Schüssel

Matti Vanhanen

Ursula Plassnik

Erkki Tuomioja

eu2006.at

eu2006.fi

2007 Bild:Flag of Germany.svg Deutschland

Bild:Flag of Portugal.svg Portugal

Angela Merkel

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Frank-Walter Steinmeier

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eu2007.de

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2008 Bild:Flag of Slovenia.svg Slowenien

Bild:Flag of France.svg Frankreich

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2009 Bild:Flag of the Czech Republic.svg Tschechien

Bild:Flag of Sweden.svg Schweden

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2010 Bild:Flag of Spain.svg Spanien

Bild:Flag of Belgium.svg Belgien

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2011 Bild:Flag of Hungary.svg Ungarn

Bild:Flag of Poland.svg Polen

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2012 Bild:Flag of Denmark.svg Dänemark

Bild:Flag of Cyprus.svg Zypern

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2013 Bild:Flag of Ireland.svg Irland

Bild:Flag of Lithuania.svg Litauen

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2014 Bild:Flag of Greece.svg Griechenland

Bild:Flag of Italy.svg Italien

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2015 Bild:Flag of Latvia.svg Lettland

Bild:Flag of Luxembourg.svg Luxemburg

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2016 Bild:Flag of the Netherlands.svg Niederlande

Bild:Flag of Slovakia.svg Slowakei

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2017 Bild:Flag of Malta.svg Malta

Bild:Flag of the United Kingdom.svg Vereinigtes Königreich

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2018 Bild:Flag of Estonia.svg Estland

Bild:Flag of Bulgaria.svg Bulgarien

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2019 Bild:Flag of Austria.svg Österreich

Bild:Flag of Romania.svg Rumänien

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2020 Bild:Flag of Finland.svg Finnland

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Der Vorsitz im Rat der europäischen Staats- und Regierungschefs wechselt jedes Jahr im Januar und Juli nach einem komplizierten Rotationsverfahren. Der Regierungschef des Landes, das den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führt stellt den Präsidenten oder die Präsidentin des Europäischen Rates. Diesen Vorsitz nennt man auch „Ratspräsidentschaft“ oder „EU-Ratspräsidentschaft“.

Am 13. Dezember 2004 beschloss der EU-Ministerrat, dass ab 2007 (zunächst bis Juni 2020) jeweils für die Dauer von drei Halbjahren eine Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten gemeinsam („Dreier-Gruppe“) dem Rat vorsitzen wird. Während dieser eineinhalb Jahre hat deshalb jeweils ein Land dieser Dreiergruppe den Vorsitz im Europäischen Rat für ein halbes Jahr inne. Als Bedingung für eine solche Dreier-Gruppe wurde am 13. Dezember 2004 festgelegt, dass stets erstens ein großes und ein kleines EU-Land vertreten sein müssen und zweitens mindestens eines der Länder der Erweiterungsrunde vom 1. Mai 2004 – einschließlich Bulgarien und Rumänien, die 2007 beigetreten sind.

Änderungen durch den Europäischen Verfassungsvertrag

Die Präsidentschaft des Europäischen Rates wird künftig nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) nicht mehr zwischen den Mitgliedstaaten wechseln, sondern durch einen für 2,5 Jahre bestimmten Präsidenten wahrgenommen. Der Präsident des Europäischen Rates soll durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und einmal wiedergewählt werden. Der Europäische Rat gibt der Europäischen Union „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest.“ (Artikel I–21 VVE) Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Außenminister der Union nimmt an seinen Arbeiten teil.

Siehe auch: Rat der Europäischen Union

Wichtige Treffen des Europäischen Rates

Weblinks

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