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Europäische Atomgemeinschaft

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Die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder heute EURATOM) wurde am 25. März 1957 durch die Römischen Verträge von Frankreich, Italien, den Beneluxstaaten und Deutschland gegründet. Seit 1965 ist sie neben der Montanunion (EGKS) und der ebenfalls durch Römischen Verträge eingeführte Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) Bestandteil der Europäischen Gemeinschaften (EG). Ihre Aufgabe ist es, "durch die Schaffung der für die schnelle Bildung und Entwicklung von Kernindustrien erforderlichen Voraussetzungen zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten und zur Entwicklung der Beziehungen mit den anderen Ländern beizutragen"[1]. Wie die Montanunion strebt auch EURATOM die Friedenssicherung durch "Vergemeinschaftung", also die gegenseitige Kontrolle, eines kriegswichtigen Gutes an; in diesem Fall steht die Nukleartechnik im Zentrum.

Die einzelnen Kapitel des EURATOM-Vertrags beschäftigen sich u.a. mit der Förderung der Forschung auf dem Nukleargebiet, der Verbreitung von Kenntnissen, dem Gesundheitsschutz, Investitionen, gemeinsamen Unternehmen, der Versorgung der Gemeinschaft mit Erzen, Ausgangsstoffen und besonderen spaltbaren Stoffen (per EURATOM-Versorgungsagentur), der Überwachung der Sicherheit sowie mit dem Eigentum an den besonderen spaltbaren Stoffen, dem Gemeinsamen Markt auf dem Nukleargebiet und den Außenbeziehungen (Verträge von EURATOM mit Drittstaaten).

Im Unterschied zum kürzlich ausgelaufenen EGKS-Vertrag ist die Dauer des EURATOM-Vertrags unbeschränkt. Außerdem unterlag der EURATOM-Vertrag - im Gegensatz zu den Verträgen der EGKS und der EWG - im Laufe der Zeit keinen substanziellen Veränderungen.

Die Europäische Atomgemeinschaft wird nach In-Kraft-Treten der Europäischen Verfassung als hierzu angefügtes Protokoll fortgeführt.

Zwischen 1958 und 1967 hatte Euratom eigene Präsidenten.

Präsidenten der Kommission der Europäischen Atomgemeinschaft:

Erster deutscher Vertreter in der EURATOM-Kommission war 1958 Dr. phil.Heinz Ludwig Hermann Krekeler.

Inhaltsverzeichnis

Euratom-Rahmenprogramme

Die Fördermittel der EU, die in den Haushalt eingestellt werden, um die genannten Aufgaben zu erreichen, werden in Rahmenprogrammen zusammengefasst und veröffentlicht. Derzeit läuft das sechste Euratom-Rahmenprogramm aus. Das siebte Euratom-Rahmenprogramm umfasst Maßnahmen im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung, internationalen Zusammenarbeit, Verbreitung und Verwertung sowie Ausbildung. Seit 1957 ist diese Förderung in ihrer Zielsetzung im Wesentlichen gleich geblieben. Für das erste Programm (1958 bis 1962) wurden 215 Mio. Rechnungseinheiten (= Dollar) angesetzt. Der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland entsprach mit 290 Mio. DM 30% des Gesamtbetrages.

Das neue Rahmenprogramm gliedert sich in zwei Programme:

  • Fusionsenergieforschung: Schaffung der Wissensgrundlage für das Projekt ITER und Bau von ITER als wichtigsten Schritt für den Bau von Prototypreaktoren für sichere, dauerhaft tragbare, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke;
  • Kernspaltung und Strahlenschutz: Förderung der sicheren Nutzung der Kernspaltung und der Einsatzmöglichkeiten von ionisierenden Strahlen in Industrie und Medizin.

Für die Durchführung des siebten Rahmenprogramms im Zeitraum 2007-2011 stehen nach Angaben der EU-Kommission Mittel in Höhe von insgesamt 3092 Mio. EUR zur Verfügung.

Fusionsforschung

Im Bereich der Fusionsforschung wurde zur Durchführung der Forschungsaktivitäten innerhalb des rechtlichen Rahmens von EURATOM 1999 der EFDA-Vertrag (European Fusion Devlepment Agreement) unterzeichnet. Das Ziel von EFDA ist die Bereitstellung der notwendigen wissenschaftlichen und technischen Basis in der Europäischen Forschung und Industrie für den Bau und Betrieb von ITER.

Siehe auch

Referenzen

  1. Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft: Artikel 1 Quelle: EUR-Lex

Weblinks

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