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Erster Bürgermeister (Hamburg)

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel beschreibt das Amt des Ersten Bürgermeister in Hamburg. Gleichnamige Ämter in anderen Städten werden hier beschrieben

Als Erster Bürgermeister wird das Stadtoberhaupt der Freien und Hansestadt Hamburg bezeichnet, das von der Hamburger Bürgerschaft gewählt wird. In manchen anderen Städten gibt es ebenfalls ein „Erster Bürgermeister“ genanntes Amt, das jedoch deutlich andere Funktionen und Befugnisse hat und meist einem Oberbürgermeister untergeordnet ist.

Der Erste Bürgermeister steht dem Senat der Hansestadt Hamburg vor, leitet seine Sitzungen und vertritt ihn nach außen. Daher lautet der volle Titel auch „Erster Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg“. Er fungierte als Primus inter pares bis zur Verfassungsänderung von 1996, bei der er eine Richtlinienkompetenz erhielt.

Weil Hamburg nicht nur eine Stadt sondern auch ein Bundesland ist, entspricht das Amt des Ersten Bürgermeisters dem eines Ministerpräsidenten anderer Bundesländer, und er ist wie diese Mitglied des Bundesrats, dem er turnusgemäß alle 16 Jahre als Präsident vorsteht. Er gehört überdies dem Deutschen Städtetag an.

Gegenwart

Derzeitiger Erster Bürgermeister von Hamburg ist der CDU-Politiker Ole von Beust.

Siehe auch: Liste der Hamburger Bürgermeister

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