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Erste Hilfe

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Unter Erster Hilfe versteht man von jedermann durchzuführende Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Arzt, Rettungsdienst) abzuwenden oder zu mildern. Dazu gehört insbesondere das Absetzen eines Notrufs, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten.

Inhaltsverzeichnis

Umfang der Ersten Hilfe

Bild:Malteser Erste Hilfe Helmabnahme.jpg
Trainieren der Helmabnahme in einem Erste-Hilfe-Kurs

Die Ausbildung in einem Erste-Hilfe-Kurs vermittelt unter anderem folgende Kenntnisse:

Ausbildungen und Kurse

Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort (LSM)

In diesem Kurs werden nur grundlegende Maßnahmen aus der Ersten Hilfe vermittelt. Der Teilnehmer kann nach der Absolvierung des Kurses als Ersthelfer an einer Unfallstelle handeln. Dieser Kurs ist in Deutschland für den Erwerb des PKW- oder Motorrad-Führerscheins Pflicht, also für die Führerscheinklassen A, A1, B, BE, L, M, S und T. Die Dauer umfasst vier Doppelstunden. Auch danach sollte dieser Kurs alle paar Jahre aufgefrischt werden, um zumindest die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe im Notfall parat zu haben.

Erste-Hilfe-Kurs

In diesem Kurs kann jeder die Maßnahmen zur Erstversorgung von vital bedrohten Betroffenen erlernen. Mit dem hier erworbenen Wissen ist man für nahezu alle Notfälle, die sich jederzeit im privaten und beruflichen Umfeld ereignen können, gut gerüstet. Hierbei geht es zu einem großen Teil um Notfälle bezüglich Atmung und Kreislauf. Auch die Versorgung von z.B. Verletzungen oder Verbrennungen sowie Vergiftungen wird gelehrt. Die Dauer umfasst acht Doppelstunden à 90 Minuten.

Der Kurs ist in Deutschland Pflicht für die LKW-und Bus-Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E, für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins, für alle Segel- und Motorbootführerscheine und für die Zulassung zum Physikum. Die Berufsgenossenschaften schreiben eine zweijährige Wiederholung vor.

Spezielle Erste-Hilfe-Kurse

Inzwischen bieten viele Hilfsorganisationen individuell auf den Kunden abgestimmte Kurse an, beispielsweise für Angehörige besonderer Risikogruppen:

Erste Hilfe bei Kindernotfällen, Erste Hilfe bei Senioren, Erste Hilfe bei Behinderten, Erste Hilfe bei Herz-/Kreislaufpatienten, Erste Hilfe im Outdoorbereich, etc.

Zum anderen gibt es Kurse, die auf bestimmte Gruppen von Ersthelfern abgestimmt sind: Erste Hilfe für Kinder und Jugendliche. Diese Lehrgänge werden teilweise auch in Zusammenarbeit mit Schulen durchgeführt. Neu im Programm sind die Kurse „Lebensrettende Sofortmaßnahmen mit Selbstschutzinhalten“, die inhaltlich einem Kurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen entsprechen und um Themen aus dem Zivil- und Bevölkerungsschutz ergänzt wurden. Diese Kurse werden nur zu 100% vom Bund finanziert, wenn die sehr engen Vorgaben erfüllt sind. Zu den Vorgaben gehört eine sehr enge Altersspanne der Teilnehmer (10 bis 16 Jahre) und maximal 15 Schülerinnen je Kurs. In Bayern und Baden-Württemberg werden diese Kurse ausschließlich vom Deutschen Roten Kreuz durchgeführt.

Sanitätslehrgänge

Sanitätslehrgänge werden zum einen als Breitenausbildung angeboten, bzw. gehören zur Grundausbildung jeden Helfers in den einzelnen Hilfsorganisationen (Sanitätsausbildung). Darüber hinaus gehören weitere Lehrgänge im Sanitätsbereich zur so genannten "Fachdienstausbildung" im Katastrophenschutz. Die Berufsgenossenschaften schreiben darüber hinaus vor, dass in Betrieben je nach Betriebsgröße eine entsprechende Zahl an Ersthelfern anwesend sein müssen. Ab einer gewissen Betriebsgröße ist eine Ausbildung zum Betriebssanitäter vorgeschrieben. Diese Ausbildung (der Rettungshelfer, -sanitäter, -assistent, sowie die Ausbildung zum/zur Krankenpfleger/-schwester und Sanitätsunteroffizier der Bundeswehr werden als Grundausbildung anerkannt) dauert deutlich länger als ein normaler Erste-Hilfe-Kurs (Erste Hilfe = 16 Unterrichtseinheiten <-> Betriebssanitäter = 68 Unterrichtseinheiten) und beinhaltet Grundlagen der ärztlichen Assistenz. Diese Grundausbildung muss durch den Aufbaulehrgang für den betrieblichen Sanitätsdienst (nochmal 32 Unterrichtseinheiten, zzgl. Abschlussprüfung) ergänzt werden. Dies gilt auch für alle, die über eine der oben aufgeführten anerkannten Ausbildungen verfügen. (Quelle: Unfallverhütungsvorschrift - Grundsätze der Prävention, BGV A1 und Berufsgenossenschaftliche Grundsätze, BGG 949, Herausgegeben vom Bundesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Stand 1. Januar 2004)

Weiterführende Lehrgänge

Lehrgänge, die über die Vermittlung von Erste Hilfe-Wissen für Ersthelfer weit hinausgehen, sind zum Beispiel Kurse für Rettungshelfer (nur D), Rettungssanitäter (D,Ö) und Rettungsassistenten (D) bzw. Notfallsanitäter (Ö). Informationen zu diesen Ausbildungslehrgängen findet man unter den entsprechenden Stichworten. Beim Rettungsassistenten handelt es sich in Deutschland um eine Berufsausbildung. In Österreich gilt dies sowohl für die Ausbildung zum Rettungssanitäter als auch für die zum Notfallsanitäter.

Anbieter

Anbieter in Deutschland sind unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hilfsdienst und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Diese Hilfsorganisationen haben sich in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) zusammengeschlossen. Darüber hinaus existiert eine Vielzahl von Angeboten privater Bildungsträger, die sich im Bundesverband Erste Hilfe (BVEH) organisieren.

Voraussetzung zur Durchführung von Ausbildungen in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM) und Erster Hilfe (EH) ist die Anerkennung als Ausbildende Stelle nach Paragraf 68 der Fahrerlaubnisverordnung durch die zuständige Behörde, bzw. die Anerkennung durch die Berufsgenossenschaften.

In Österreich wird die Erste Hilfe Ausbildung von gemeinnützigen Rettungsdiensten wie dem österreichischen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariter-Bund getragen.

In der Schweiz bieten das Schweizerische Rote Kreuz (SRK), das Schweizerische Sanitätskorps (SSK) und die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG), Nothelferkurse und Samariterkurse an.

Rechtliche Situation

In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig (siehe auch Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung). Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage.

Literatur

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Erste-Hilfe-Schrank

Siehe auch

Bild:Portal.svg Portal: Erste Hilfe – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Erste Hilfe

Weblinks

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<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden Wikibooks: Erste-Hilfe im Gelände – Lern- und Lehrmaterialien

Quellen

  1. Urteil des Oberlandesgerichts München vom 2006-04-06
<imagemap>-Fehler: Bild ist ungültig oder nicht vorhanden Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
Wikipedia
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