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E-, U- und F-Musik
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Die Begriffe E-, U- und F-Musik versuchen, musikalische Phänomene in ernste (E-), unterhaltende (U-) und funktionale (F-) zu unterteilen. Sie stammt von der Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften seit Beginn des 20. Jahrhunderts her: Sie versuchte, die seltener gespielte Musik gegenüber der häufiger gespielten in Schutz zu nehmen.
Historischer Hintergrund ist der zunehmende Wegfall der höfischen Subventionen für Musik im Lauf des 19. Jahrhunderts, die einst eine Alternative zum wirtschaftlichen Erfolg bei der breiten Masse des sogenannten Volks waren. Der Kulturphilosoph Theodor W. Adorno untermauerte die ursprünglich ökonomisch gemeinte Aufteilung. Oft bestrittene Argumente für die seltener gespielte und gehörte E-Musik waren die bessere Ausbildung der Beteiligten, das genauere Zuhören, die größere Innovationskraft.
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E-Musik
E-Musik ist eine Abkürzung für die sogenannte „ernste“ Kunstmusik, die „ernst zu nehmende“ oder „kulturell wertvolle“ Musik, darunter die Absolute Musik als „reinste“ Form der E-Musik. Fälschlicherweise wird E-Musik umgangssprachlich häufig mit klassischer Musik gleichgesetzt, obwohl auch Anspruchsvolles aus den Bereichen Pop, Chanson, Elektronische Musik, Jazz, Welt- und Filmmusik aber auch Experimentalmusik dazu gehören müsste. Man kann sogar einige Rapper sowie Gruppen aus dem Bereich Progressive Rock und Metal diesem Genre zuordnen. Der Mut zum Experiment, das Schwimmen gegen den Strom ohne den Seitenblick auf die wirtschaftliche Machbarkeit gehören zum Begriff der E-Musik.
Historisch gehört vor allem die Vorstellung des „Geistesadels“ zum Begriff der E-Musik, die im Kern darin besteht, dass sich Leistung gegen Herkunft behaupten soll: Ein Mensch könne und solle durch seine Bildung und seine besonderen Fähigkeiten Zugang zum aristokratischen Hof erhalten, was ihm durch seine Geburt verwehrt wäre (Hoffähigkeit). Musiker gehörten zu den ersten in der europäischen Geschichte, denen dies möglich war, vgl. Hoftheater, Kammerkonzert.
U-Musik
U-Musik für „Unterhaltungsmusik“ fasst populäre und kommerzielle Musikrichtungen (populäre Musik) zusammen, z. B. Pop- und Rockmusik, Schlager und Volkstümlicher Schlager, teilweise auch Jazz, Volksmusik u. a.). Diese Musikrichtungen hatten seit dem Ende des 19. Jahrhunderts nicht den Anspruch, „Kunst“ im Sinne der klassischen Musik zu sein. Zu bedenken ist allerdings, dass diese Unterteilung zu Beginn des 19. Jahrhunderts noch nicht existierte. Albrecht Riethmüller, Musikwissenschaftler an der Freien Universität Berlin, hält die Aufteilung zwischen E- und U-Musik für obsolet, da sowohl die eine Gattung unterhaltend sein kann als auch die andere ernstzunehmend. Er plädiert für die von Kurt Weill vorgeschlagene Einteilung zwischen guter und schlechter Musik.
F-Musik
F-Musik ist eine Abkürzung für Musik, die nicht um ihrer selbst willen gehört wird, sondern einen außermusikalischen Zweck erfüllt wie z. B. Filmmusik oder Kirchenmusik. Sie wird auch Gebrauchsmusik oder „funktionale“ bzw. „funktionelle“ Musik genannt. Zu den eindeutigsten Fällen gehört Musik in Kaufhäusern, Hotelhallen oder Aufzügen (Muzak). Insgesamt ist der Begriff weniger gebräuchlich, und F-Musik wird gelegentlich als Teil der U-Musik oder der E-Musik (so Erik Saties musique d'ameublement) begriffen. Theodor W. Adorno bezeichnete Kurt Weills Musik zu Bertolt Brechts Die Dreigroschenoper als „Gebrauchsmusik, die man wirklich gebrauchen kann“.
Klassifikationsprobleme
Die Gliederung ist umstritten, da sie
- hauptsächlich im deutschsprachigen Raum üblich ist (aber in den meisten Sprachen ist die Unterscheidung zwischen U- und E-Musik durchaus in Gebrauch wie z.B. auf englisch durch die Begriffe popular music und serious music, bzw. dem Synonym art music),
- eine wertende Konnotation einbringt ("E-Musik ist kulturell wertvoll, U-Musik dagegen nicht.")
- und sich für die systematische Klassifikation von Musik als wenig praxistauglich erwiesen hat.
Die Grenzen zwischen E- und U-Musik sind fließend und zudem nur im zeitlichen Kontext vertretbar; während beispielsweise Operetten oder auch die Musikrevuen der Gershwin-Brüder zu Beginn des 20. Jahrhunderts typische Vertreter der U-Musik waren, werden sie heute eher der E-Musik zugerechnet – besonders, wenn sie von „E-Musikern“ nach den ästhetischen Normen der E-Musik aufgeführt werden. Ob eine Unterscheidung von U-Musik und E-Musik wirklich möglich ist und ob damit Werturteile verbunden sind, ist Thema der Musikästhetik und wird in den Interessenverbänden kontrovers diskutiert – auch deshalb, weil diese Einteilungen mit ökonomischen Interessen verbunden sind.
Eine wirtschaftliche Bedeutung hatte die Unterscheidung zwischen E-Musik und U-Musik seit Anfang des 20. Jahrhunderts aufgrund der grundsätzlich höheren Vergütung von E-Musik im Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaften.
Diese Praxis sollte vom Aufsichtsrat der deutschen GEMA im Jahr 2003 aufgegeben werden, nachdem alle sechs Sitze durch Wahl an U-Musiker gegangen waren. Dies wurde jedoch nicht umgesetzt.
Die schweizerische SUISA hat die Unterscheidung zwischen U- und E-Musik bereits 1983 aufgegeben und dafür eine Bevorzugung der längeren Musikwerke eingeführt.
Siehe auch
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