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Geschoss (Architektur)

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Der Begriff Geschoss (in Österreich Geschoß, langer Vokal) bezeichnet die Gesamtheit aller Räume in einem Gebäude, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind. Es ist möglich, dass ein Geschoss Höhenunterschiede aufweist. Entscheidend ist aber die horizontale Zusammengehörigkeit der Räume.

Umgangssprachlich wird Etage (von französisch: étage = Rang, Stand, aus mittellateinischen: stagium = Standort von: stare = stehen) als Synonym verwendet. Als Stockwerk oder Stock werden jedoch nur Obergeschosse bezeichnet. Diese Begriffe sind jedoch keine Fachbegriffe im Bauwesen. Sie finden vor allem in der Bauforschung Anwendung, zum Beispiel im traditionellen Fachwerkbau, wo die den Geschossen entsprechenden Konstruktionseinheiten Stockwerke genannt werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschossigkeit

Man spricht von eingeschossigen Gebäuden, wenn alle nutzbaren Räume im Erdgeschoss liegen. Ein Beispiel dafür sind Bungalowhäuser. Eingeschossige Häuser können ein Dachgeschoss haben, wenn es kein Vollgeschoss ist. Mehrgeschossige Gebäude haben eine beliebige Anzahl von Geschossen, die übereinander geschichtet sind. Sie werden entsprechend der Anzahl ihrer Vollgeschosse benannt, zum Beispiel Dreigeschossiges Gebäude. Die einzelnen Geschosse sind über vertikale Erschliessungswege wie Treppen und Aufzüge zugänglich.

Geschossbezeichnungen

Bild:Stockwerke.png
Illustration von Stockwerken

Es gibt eine Vielzahl von Geschossbezeichnungen, der Name richtet sich zumeist nach der Position des Geschosses im Gebäude. Im folgenden werden die verschiedenen Bezeichnungen erläutert.

Erdgeschoss (EG)

Das Erdgeschoss (auch Parterre) ("P") ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise wird ein Gebäude über das Erdgeschoss erschlossen, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zum Treppenhaus und gegebenenfalls zum Personenaufzug. Auch die Fluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss.

Bei mehrgeschossigen Gebäuden unterscheidet sich das Erdgeschoss in Nutzung, Grundriss, Geschosshöhe und Fassadengestaltung oft grundlegend von den Obergeschossen. Die Architektur der Fassade stellt diesen Unterschied meist deutlich heraus. In der zeitgenössischen Architektur sind es vor allem Gebäude mit einer vertikalen Nutzungsmischung (Geschäfte im EG, Wohnen in den OG), die diesen Kontrast aufweisen.

Kellergeschoss (KG)

Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse ("K"), auch Untergeschosse, Tiefgeschosse und neudeutsch Basement genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden Geländeoberfläche. Ein Kellergeschoss, das zur Hälfte unter der Geländeoberfläche liegt und über natürliche Belichtung und Belüftung verfügt nennt man auch Souterrain.

Unterschiede zwischen den Begriffen ergeben sich aus der Nutzung. Keller dienen untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau findet der Begriff Untergeschoss anwendung. Der Begriff Tiefgeschoss wird vor allem bei Tiefgaragen verwendet. Bei erforderlicher Nummerierung zählt man von Erdgeschoss in die Tiefe.

Obergeschoss OG

Als Obergeschoss bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse vom Erdgeschoss an aufwärts. Es gibt zwei Arten der Nummerierung:

  1. Die Stockwerke werden gezählt, d. h. die Geschosse ab dem ersten über dem Erdgeschoss liegenden Geschoss nummeriert. Also Erdgeschoss - 1. Stock (1.Obergeschoss) - 2. Stock (2.Obergeschoss) und so weiter.
  2. Die Geschosse werden inklusive dem Erdgeschoss nummeriert. Also Erdgeschoss (= 1.Geschoss) - 2.Geschoss - 3.Geschoss und so weiter.

Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region.

  • Die erste Form ist weistgehend üblich in Europa, Afrika, Südamerika und Australien.
  • Die zweite Form ist üblich in den USA, in der ehemaligen Sowjetunion, in China. Auch in Deutschland fand und findet sie gelegentlich Anwendung, z. B. im Raum Karlsruhe. Auch in der DDR war diese Art der Nummerierung sehr geläufig.

Das erste Obergeschoss war im historischen Wohnhausbau meist das mit der größten Raumhöhe und der prächtigsten Ausstattung, daher die Bezeichnungen Piano nobile (italien., v. a. 17. Jh.) oder Beletage (franz., v. a. 18./19. Jh.).

Dachgeschoss (DG)

Als Dachgeschoss ("D") bezeichnet man Geschosse, die direkt unter dem Dach und oberhalb der Traufe liegen. Aufgrund der Dachneigung haben sie eine kleinere Grundfläche als die darunterliegenden Geschosse. Davon abhängig können sie baurechtlich eventuell als Vollgeschosse eingeordnet werden. Auch für Dachgeschosse gilt die von unten nach oben fortlaufende numerische Zählung, wenn mehrere übereinander liegen. Umgangssprachliche Bezeichnungen für Dachgeschosse sind:

Normalgeschoss / Vollgeschoss

Als Normalgeschoss bezeichnet man alle Geschosse, deren Grundfläche der Gebäudegrundfläche entspricht. Die Geschosszahl, die in Bebauungsplänen vorgegeben sein kann, berücksichtigt nur die so genannten Normalgeschosse (Erd- und Obergeschosse).

Deutsche Bauordnungen

Mit Vollgeschoss bezeichnet man in den Bauordnungen der Länder diejenigen Geschosse, die im Mittel mindestens ca. 1,20 m - 1,60 m über die Geländeoberfläche herausragen und in der Regel über mindestens 3/4 ihrer Grundfläche (bei geneigten Dächern) oder 2/3 ihrer Grundfläche bei Staffelgeschossen eine Höhe von 2,30 m haben (Beispiel NRW). Die Höhe wird gemessen von Oberkante Fertigfußboden bis zur Schnittkante mit der Dach(außen)haut. Die Definition der einzelnen Landesbauordnungen weichen jedoch geringfügig voneinander ab.

  • Beispiel 1: Bayerische Bauordnung (BayBO), Art. 2 (5): Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.
  • Beispiel 2: Hamburgische Bauordnung (HBauO), §2 (6):
    1. Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse.
    2. Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
    3. Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

Sockelgeschoss

Als Sockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das den Sockel eines Gebäudes bildet.

Zwischengeschoss

Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss bezeichnet, sofern sie nur einen Teil deren Grundfläche ausmachen. Auch die Begriffe Mezzanin und Halbstock, bezeichnen ein Zwischengeschoss.

Staffelgeschoss

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dreifaches Staffelgeschoss, Montanhof in Hamburg

Der Begriff Staffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinere Grundfläche aufweisen. Es wird aus statischen Gründen verwendet oder um eine optische Aufweitung der Straßenraums nach oben zu erreichen. Teilweise werden mehrfach gestaffelte Rücksprünge benutzt, um den Effekt zu verstärken. Gebäude mit Staffelgeschossen haben meist Flachdächer, der Rücksprung kann als Terrasse genutzt werden. Bei großen Terrassen werden die als Wohnung genutzten Staffelgeschosse mit umlaufender Terrasse als Penthouse bezeichnet.

Siehe auch

Wikipedia
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