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Empfänger
Aus Kefk.
Als Empfänger bezeichnet man:
- im Allgemeinen und im informationstheoretischen Sinne etwas (ein Lebewesen oder ein Gerät), das Dinge, Signale oder Informationen aus einem Übertragungskanal annimmt, also empfängt, welche von einem Sender an einem anderen Ort / zu einer anderen Zeit versendet wurden, z. B. ein Signal, eine Nachricht oder eine Postsendung (Postempfänger). Des Weiteren ist im Polizeirecht der Adressat derjenige, gegen den eine Maßnahme gerichtet wird.
- im technischen Bereich ein Empfangsgerät wie das Radio oder den Fernseher oder auch eine spezifische Baugruppe, die ein Antennensignal entstört, verstärkt und demoduliert
- in der Medizin einen Patienten, der gespendetes Gewebe (Organe, Haut, Blut, Knochenmark) von Mensch oder Tier als Ersatz für eigenes zur Genesung erhält; bei Implantation von anorganischem Material oder Verabreichung von Impfstoffen oder Medikamenten spricht man hingegen nicht von "Empfängern"
- im Recht ist ein Adressat der Betroffene einer Maßnahme oder einer Anordnung.
Ein menschlicher Empfänger ist jemand, der etwas entgegennimmt, z. B. ein Postempfänger oder ein Lohnempfänger.
- Empfänger als Begünstigter des Seefrachtvertrages siehe Artikel Empfänger (Schifffahrt)
Die unbefleckte Empfängnis ist ein Begriff aus dem katholischen Christentum.
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