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Empfänger

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Als Empfänger bezeichnet man:

  • im Allgemeinen und im informationstheoretischen Sinne etwas (ein Lebewesen oder ein Gerät), das Dinge, Signale oder Informationen aus einem Übertragungskanal annimmt, also empfängt, welche von einem Sender an einem anderen Ort / zu einer anderen Zeit versendet wurden, z. B. ein Signal, eine Nachricht oder eine Postsendung (Postempfänger). Des Weiteren ist im Polizeirecht der Adressat derjenige, gegen den eine Maßnahme gerichtet wird.
  • im technischen Bereich ein Empfangsgerät wie das Radio oder den Fernseher oder auch eine spezifische Baugruppe, die ein Antennensignal entstört, verstärkt und demoduliert
  • in der Medizin einen Patienten, der gespendetes Gewebe (Organe, Haut, Blut, Knochenmark) von Mensch oder Tier als Ersatz für eigenes zur Genesung erhält; bei Implantation von anorganischem Material oder Verabreichung von Impfstoffen oder Medikamenten spricht man hingegen nicht von "Empfängern"
  • im Recht ist ein Adressat der Betroffene einer Maßnahme oder einer Anordnung.

Ein menschlicher Empfänger ist jemand, der etwas entgegennimmt, z. B. ein Postempfänger oder ein Lohnempfänger.

Die unbefleckte Empfängnis ist ein Begriff aus dem katholischen Christentum.

Bild:Disambig-dark.svg Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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