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Emissionszertifikat
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Das Emissionszertifikat ist ein im Rahmen der Klimaschutzpolitik eingeführtes Instrument, das den weltweiten Umgang mit definierten Mengen an Treibhausgasen regelt. Im allgemeinen entspricht ein Emissionszertifikat einer Tonne Kohlendioxid bzw. einer Tonne Kohlendioxidäquivalenten bei anderen Treibhausgasen. Bei den Emissionszertifikaten sind verschiedene Formen zu unterscheiden:
Emissionszertifikate im Sinne des Europäischen Treibhausgasemissionshandels
Das Emissionszertifikat (Emissionshandelszertifikat, Emissionsberechtigung; engl. EU Allowances (EUAs)) im Sinne des europäischen Treibhausgasemissionshandels ist eine mit Beginn der ersten Handelsperiode am 1. Januar 2005 europaweit eingeführte behördliche Erlaubnis, die zur Emission von einer Tonne Kohlendioxid bzw. Kohlendioxidäquivalent in einem bestimmten Zeitraum (i. d. R. ein Jahr) berechtigt.
Emissionszertifikate werden von den nationalen Behörden an die Anlagenbetreiber auf Antrag ausgebeben, deren Anlagen unter den europäischen Treibhausgasemissionshandel fallen. Der Anlagenbetreiber kann mit den ihm zugeteilten Emissionszertifikaten an einer Börse handeln. Die gesamte, einem europäischen Mitgliedsstaat für eine sog. Handelsperiode zur Verfügung stehende Zertifikatmenge wird im jeweiligen Nationalen Allokationsplan festgelegt. Rechtliche Grundlage hierfür ist die europäische Emissionshandelsrichtlinie, die von den einzelnen Mittgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden musste (in Deutschland u. a. durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, TEHG).
Emissionszertifikate im Sinne des Kyoto-Protokolls
Im Sinne des Kyoto-Protokolls werden vier verschiedene Arten von Emissionszertifikaten unterschieden:
- Assigned Amount Units (AAUs; deutsch: Zugeteilte Mengen): Der Handel mit AAUs beschränkt sich ausschließlich auf die staatliche Ebene (ab der zweiten Handelsperiode, 2008 – 2012). AAUs können nur von Staaten, die in Anhang B des Kyoto-Protokolls (Annex-B Staaten) aufgeführt sind, oder von Personen, die dazu von diesen Staaten ermächtigt werden, gehandelt werden.
- Emissions Reduction Units (ERUs; deutsch: Emissionsreduktionseinheiten): Emissionszertifikate, die aus Joint Implementation Projekten generiert werden. Dabei wandeln die Gastgeberländer eine Anzahl von AAUs oder RMUs (entsprechend den entsprechenden Projekten ab 2008) in ERUs um. Anschließend werden diese von der Register-stelle des Gastlandes in die Registerstelle des Investors transferiert und dort dem Konto des Investors gutgeschrieben.
- Certified Emissions Reductions (CERs, deutsch: zertifizierte Emissionsreduktionen): E-missionszertifikate, die aus Clean Development Projekten generiert werden. Sämtliche CERs werden über eine eigene CDM-Registerstelle, die von einem Executive Board geleitet wird, abgewickelt. CERs verlieren im Unterschied zu EUAs ihre Gültigkeit nicht mit Ende der ersten Handelsperiode (31. Dezember 2007)
- Removal Units (RMUs): Emissionszertifikate, die Annex-B Vertragsstaaten, z. B. durch nationale Aufforstungsmaßnahmen und andere Senkenmaßnahmen generieren können.
Weblinks
- deutscher Text des Kyoto-Protokolls
- Informationen zu den Kyoto-Mechanismen
- deutscher Text der E-missionshandelsrichtlinie
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