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Emissionsmessung
Aus Kefk.
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Emissionen sind Freisetzungen, Ausstöße von
- Substanzen wie Staub, Gase, Flüssigkeiten
- Schall
- elektromagnetischen Wellen (Licht, Funkwellen)
- Wertpapieren oder Banknoten
Man unterscheidet bei den Emissionen von Gasen, Flüssigkeiten, Staub, Schall und elektromagnetischen Wellen schädliche und unschädliche Emissionen.
Schädliche Emissionen von Staub, Gasen und elektromagnetischen Wellen sollen den Lebensraum von Menschen, Tieren und Pflanzen nicht schädigen, Experten legen so genannte "Grenzwerte" für Emissionen fest. Zur Kontrolle der Einhaltung dieser Grenzwerte werden Emissionen (siehe auch Immission) gemessen.
Beispiele:
Die Emissionsmessung von Abgasen ist nur mit eignungsgeprüften Messgeräten erlaubt. Nach Prüfung durch den TÜV werden diese durch das BMI im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Betreiber von Anlagen können dann aus diesen zugelassenen Geräten auswählen. Bertroffen sind Kraftwerke, Müllverbrennungsanlagen, Zementwerke usw. Genaueres regelt die Bundesemmissionsschutzverordnung BISchV.
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