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Emeritierung
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Emeritierung ist die altersbedingte Enthebung (Entpflichtung) eines Professors, Hochschullehrers oder Pastors von der Pflicht zur Wahrnehmung der Alltagsgeschäfte.
Die Emeritierung ist nicht gleichbedeutend mit der Pensionierung. Professoren, die in Deutschland vor einem (je nach Bundesland unterschiedlichen) Stichtag berufen worden sind, genießen ein besonderes Emeritierungsrecht: Sie erhalten ein höheres Ruhegehalt, das ungefähr der Besoldung vor Eintritt der Emeritierung entspricht. Statt sich emeritieren zu lassen, können sich Professoren auch pensionieren lassen. Ein pensionierter Professor hat im Gegensatz zu emeritierten Professoren keine Dienstpflichten mehr, kann also beispielsweise sofort die Betreuung von Doktoranden einstellen.
Das Wort leitet sich etymologisch vom lateinischen Verb emerere ab, das
- „sich ein Recht, einen Anspruch auf etwas erwerben“ oder
- „ausgedient, alt, unbrauchbar werden“
bedeutet.
Ein Hochschullehrer in einem solchen Teil-Ruhestand (Emeritus bzw. Emerita) ist weniger „ausgedient“, sondern er hat sich das Recht erworben, sich von den Routine-Alltagspflichten zurückzuziehen. Er muss sich somit – sofern er vorher Institutsvorstand war – nicht mehr um die Verwaltung des Instituts kümmern. Er braucht keine Vorlesungen mehr zu halten – kann dies jedoch noch weiter tun. Eventuell kann er noch ein Dienstzimmer benutzen, um Forschungs<b/>arbeiten abzuschließen. Außerdem darf ein Emeritus beispielsweise Diplomanden und Doktoranden betreuen, Mitglied von Prüfungskommissionen, Berufungskommissionen und anderen Kommissionen sein, und Gutachten erstellen, etwa für Gerichte oder Staatsanwaltschaften.
Emeritiert heißt somit nicht in den Ruhestand versetzt („i. R.“), sondern entpflichtet; der Titel bleibt in den alten Bundesländern unverändert mit (Univ.-) Prof. und in den neuen Bundesländern wird dem Titel bzw. der Dienstbezeichnung (Univ.-) Prof. abgekürzt ein em. oder emerit. angehängt. Er bleibt in der Regel Mitglied der Hochschule, an der er vorher tätig war. Im Bundesbeamtengesetz ist als einziger Zusatz „a. D.“ vorgesehen.
Unter gleicher Bedeutung wird der Begriff Emeritierung auch auf Bischöfe und Domkapitulare innerhalb der katholischen Kirche angewandt; ein emeritierter Bischof ist somit aus Altersgründen von seinen Aufgaben entbunden.
Verwendung von „Emeritation“
Bei der Übersetzung deutscher Lebensläufe wird Emeritierung in Ermangelung eines entsprechenden englischen Wortes meist mit „emeritation“ übersetzt. Wahrscheinlich über diese Quelle ist „emeritation“ vereinzelt zurück in die deutsche Sprache gelangt.
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