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Elektronische Fußfessel
Aus Kefk.
Eine elektronische Fußfessel ist ein Gerät zur Überwachung, das am Fußgelenk eines zu dieser Maßnahme verurteilten Menschen angebracht wird. Dies geschieht im Falle eines hessischen Pilotprojektes seit 2000 im Rahmen der Bewährungsweisung, zur Abwendung eines Bewährungswiderrufes, des Gnadenentscheides oder zur Untersuchungshaftvermeidung. In der deutschsprachigen Literatur wurde die elektronische Fußfessel anfangs eher als elektronisch überwachter Hausarrest bezeichnet, wobei die Überwachten allerdings durchaus verpflichtet sind, ihre Wohnung zu verlassen, um entweder Lohnarbeit, den Auflagen von gemeinnütziger Arbeit oder anderer sinnvollen Beschäftigung nachzukommen. Außerdem wird den Überwachten in eingeschränktem Maße „freie Zeit“ gewährt, in der sie Freizeitaktivitäten wahrnehmen können. International wird die Maßnahme als Electronic Monitoring bezeichnet und von den Anbieterfirmen unter diesem Namen als Produkt vertrieben. 2006 wurden in den USA damit etwa 100 000 Personen überwacht. In Europa ist die elektronische Fußfessel in den Ländern Schweden, Niederlande und England landesweit im Einsatz.
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Wirkung
Die elektronische Fußfessel ist mit einem Sender ausgestattet, der über das Telefonnetz oder Mobilfunknetz mit der zuständigen überwachenden Behörde (im hessischen Pilotprojekt ist dies die Bewährungshilfe) verbunden ist. Auf diese Weise können die vorher in einem Wochenplan festgelegten An- und Abwesenheitszeiten in der Wohnung des Überwachten kontrolliert werden. Der Tagesablauf des Gefesselten wird vorher in einem Wochenplan genau festgelegt; falls es zu Fehlermeldungen kommt, wird der Überwachte kontaktieren, der sich dann rechtfertigen muss. Bei häufigen oder gravierenden Verstößen kann so die Bewährung widerrufen werden bzw. der Haftbefehl wird wieder in Vollzug gesetzt.
Diskutierte Ausweitung
Seit einigen Jahren wird die Anwendung von Fußfesseln bei Verurteilten diskutiert, weil die Gefängnisse überfüllt sind. Die elektronische Fußfessel wird dabei als Alternative zur Freiheitsstrafe von ihren Befürwortern propagiert. In den meisten Anwenderländern haben sich aber durch die Maßnahme die Gefängnisse nicht geleert, vielmehr wurde durch Electronic Monitoring ein neuer Bereich zwischen Haft- und Bewährungsstrafe geschaffen.
Jörg Schönbohm (CDU) forderte die elektronische Fußfessel für Schulschwänzer. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) forderte in einem Interview mit der Zeitschrift Focus die elektronische Fußfessel für „gefährliche Ausländer“. Auch waren elektronische Fußfesseln für extremistische Islamisten im Gespräch.
Siehe auch
Literatur
- Michael Lindenberg: Ware Strafe. Elektronische Überwachung und die Kommerzialisierung strafrechtlicher Kontrolle. AG Spak, Bremen 1997, ISBN 3-930830-06-X.
- Markus Mayer: Modellprojekt Elektronische Fußfessel. Wissenschaftliche Befunde zur Modellphase des hessischen Projekts. Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht, forschung aktuell - research in brief, Nr. 23 (http://www.iuscrim.mpg.de/verlag/Forschaktuell/Forschakt.html), Freiburg 2004.
- Matthias Niedzwicki: Elektronische Fußfesseln - Freiheitsbeschränkung nach Art. 2 II S. 2 GG oder Freiheitsentziehung nach Art. 104 GG?. In: Niedersächsische Verwaltungsblätter (10/2005), Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung, S. 257 - 260.
Weblink
- Hessisches Ministerium der Justiz
- FOCUS: Beckstein fordert elektr. Fußfessel für "gefährliche Ausländer"
- Die Welt: "Elektronische Fußfessel für Hassprediger"
- Copyriot: Einführung ins Electronic Monitoring
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