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Eintrag
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Ein Eintrag ist die gezielte Archivierung von Informationen. Die Archivierung selbst erfolgt in Registern, Akten, Karteien, Datenbanken, Büchern usw.. Der Akt selbst wird Eintrag in den/die/das/ ... (z. B. Eintrag in das Vereinsregister) genannt und die Information wird zum ...eintrag (z. B. Klassenbucheintrag). Die Ab-/Anfrage von Einträgen ist der Abruf (Datenbankabruf) oder die Einsicht (Akteneinsicht)). Das Entfernen eines Eintrages ist das Löschen (Löschung aus dem Handelsregister).
Beispiele:
- Persönliche Einträge erfolgen meist in ein Notizheft, Tagebuch, Blog usw. wobei der Eintragene seine Gedanken, Erlebnisse festhält. Diese Einträge geben Informationen von einer Person wieder.
- Personenbezogene Einträge in eine Akte (z. B. Personalakte), Kartei (z. B. Krankenkartei) u. a. erfolgen durch den jeweiligen Betreuer der Akte und geben Informationen über die bzw. zur Person wieder.
- Ein Eintrag in das Grundbuch klärt Besitzrechte.
- In einem Stammbuch werden beispielsweise Informationen über den Zuwachs von Familien eingetragen
- In bestimmte Register werden Vereine, Firmen usw. eingetragen.
Weblinks
| Wiktionary: Eintrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
| Bild:Qsicon Lücke.png | Dieser Artikel oder Abschnitt weist folgende Lücken auf: Andere Bedeutungen des Begriffs Eintrag fehlen.
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