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Eidesformel
Aus Kefk.
Die Eidesformel ist der für einen Eid nachzusprechende oder mit den Worten "Ich schwöre es" (ggf. mit religiöser Beteuerung) zu bestätigende Text.
Will der zu vereidigende aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten, so genügt ein "Ja", wobei diese "Bekräftigung" einem Eid gleichsteht.
Mit dem Sprechen der Eidesformel beginnt bei Falscheiden der Versuch des Meineides.
Bei der Vereidigung vor Gericht geht der Eidesformel stets die Eingangsformel "Sie schwören (bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden)" (im Strafverfahren nach § 64 StPO: "..., dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben") voraus.
Die Eidesformel des deutschen Bundespräsidenten, Bundeskanzlers und der Bundesminister nach Art. 56 (und Art. 64) GG lautet: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)" Der Eid wird vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages (und beim Bundespräsidenten zusätzlich vor den Mitgliedern des Bundesrates) abgehalten.
Siehe auch: Vereidigung, Amtseid
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