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Ehrenbürger
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Ehrenbürger ist üblicherweise die höchste von einer Stadt oder einer Gemeinde vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl oder Ansehen des Ortes verdient gemacht hat. Die Ernennung oder Aberkennung der Ehrenbürgerschaft ist üblicherweise in der Hauptsatzung geregelt, meist ist eine Zweidrittelmehrheit des Gemeinderats erforderlich.
Die Ehrenbürgerschaft wird üblicherweise auf Lebenszeit verliehen, wenngleich manche Gemeinden in ihren Jahrbüchern auch Listen historischer Ehrenbürger führen. Mitunter ist die Ehrenbürgerschaft mit besonderen Privilegien verbunden, zum Beispiel die Gewährung von Vorzugsbehandlung (Freifahrt, freie Theaterkarten, etc.) in stadteigenen Einrichtungen. Nicht ganz unüblich geworden ist es auch, prominente Leute auf diese Weise vorzuzeigen, die es als Sohn oder Tochter dieses Ortes zu besonderer überregionaler Bekanntheit gebracht haben. Die Ehrenbürgerurkunde wird üblicherweise persönlich überreicht, so dass die Annahme auch eine Ehrerweisung des Geehrten an die Stadt darstellt.
Das Ehrenbürgerrecht geht ursprünglich auf die Französische Revolution und ihren Titel "bourgeois honoraire" zurück. Die ersten deutschen Städte, die einen ähnlichen Ehrentitel verliehen haben, waren 1790 Saarbrücken sowie 1795 Frankfurt am Main und Bremen.
Varianten
Im Hinblick auf die mediale Wirkung geringer gewichtete Auszeichnungen sind Ehrungen mit Medaillen, Ehrenringen oder Ehrennadeln sowie der Titel eines Stadtältesten, die für langjähriges verlässliches Engagement in Stadtparlamenten oder anderen wichtigen Ehrenämtern verliehen werden.
Die Ehrung Verstorbener kann auf kommunaler Ebene durch ein Ehrengrab erfolgen, auf höherer Ebene durch einen Staatsakt.
In den USA verleihen auch Bundesstaaten Ehrenbürgerschaften. Diese Ehrenbürgerschaft kann auch dadurch zustande kommen, dass man einen gewissen Betrag spendet. In Texas genügt u. U. eine Spende von 500 US-$ zur Erlangung der Ehrenbürgerwürde. Auch manche Universitäten (wie z. B. Köln oder Stuttgart) können satzungs- und herkommensgemäß Ehrensenatoren oder Ehrenbürger der Universität ernennen. Das beruht auf ihrer eigenen, unabhängigen Tradition.
In seltenen Fällen wird auch von Staaten eine Ehrenbürgerwürde verliehen. So wurde Winston Leonard Spencer Churchill auf Beschluss des amerikanischen Kongresses 1963 zum Ehrenbürger der Vereinigten Staaten von Amerika. Raoul Wallenberg wurde sogar von drei Staaten (Israel, USA und Kanada) zum Ehrenbürger ernannt.
NS-Ehrenbürgerschaften
Gelegentlich umstritten sind Ehrenbürgerschaften, die unter besonderen politischen Umständen verliehen wurden, insbesondere die zur Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland. Adolf Hitler war bereits vor 1933 gelegentlich und später zur NS-Zeit in rund 4000 Städten des damaligen Deutschen Reiches zum Ehrenbürger gemacht worden, mit ihm oftmals Paul von Hindenburg und der jeweilige Reichsstatthalter. Für Kriegsverbrecher wurde der Verlust des Ehrenbürgerrechts gemäß Artikel VIII, Ziffer II, Buchstabe i der Direktive 38 des Alliierten Kontrollrats in Deutschland vom 12. Oktober 1946 festgelegt. Heute argumentieren einige Kommunen hinsichtlich der Ehrenbürgerschaft von NS–Funktionären außerdem damit, dass die Ehrenbürgerschaft als ein höchstpersönliches Recht mit dem Tod endet und damit inzwischen gegenstandslos ist. Einige Städte haben den damaligen Machthabern die Ehrenbürgerschaft dennoch symbolisch nochmals aberkannt.
Der Berliner Senat hat beispielsweise bereits 1948 Hitler, Göring, Goebbels und Frick posthum die Ehrenbürgerschaft entzogen. 1989 betraf dies auch Erich Honecker und 1992 Nikolai Erastowitsch Bersarin (der im Jahre 2003 posthum wieder in die Ehrenbürgerliste aufgenommen wurde).
Symbolische Aberkennungen der Ehrenbürgerschaft Hitlers in neuerer Zeit erfolgten u.a. auch in Düsseldorf (2000), Aschersleben (2006) und Bad Doberan (2007).
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