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Druckgeräteverordnung

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Basisdaten
Titel: Vierzehnte Verordnung zum
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

<tr> <td>Kurztitel:</td> <td>Druckgeräteverordnung</td> </tr> <tr> <td>Abkürzung:</td> <td>GSGV 14</td> </tr>

Art: Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Gefahrenabwehrrecht
FNA: 100-1

<tr><td>Datum des Gesetzes:</td><td>27. September 2002 (BGBl. I S. 3777,
3806)</td></tr>

Inkrafttreten am:

<tr> <td>Letzte Änderung durch:</td> <td>Artikel 21 des Gesetzes
vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2)</td> </tr><tr> <td>Inkrafttreten der
letzten Änderung:</td> <td>1. Mai 2004</td> </tr>

Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Die Druckgeräteverordnung setzt die EG-Druckgeräterichtlinie in Deutschland in nationales Recht um. Sie regelt das Inverkehrbringen von neuen Druckgeräten. Voraussetzung für das Inverkehrbringen ist, dass der Hersteller

Diese Verordnung gründet auf § 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.

Weblinks

Wikipedia
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