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Dreilicht-Spitzensignal

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Dreilicht-Spitzensignal

Das sogenannte Dreilicht-Spitzensignal ist das Nachtsignal „Zg 1“, das deutsche Eisenbahnzüge an ihrem vorausfahrenden Fahrzeug führen müssen. Die Ausführung des Signals unterliegt den Bestimmungen des EBO- § 14, Signale und Weichen, der auf die seit 1959 geltende Eisenbahn-Signalordnung (ESO) verweist.

Der Abschnitt XII. der ESO „Signale an Zügen (Zg)“ bezeichnet das „Signal Zg 1 / Spitzensignal“ als „Kennzeichnung der Zugspitze“ und legt folgendes fest:

  • Als Tageszeichen wird kein besonderes Signal gegeben.
  • Als Nachtzeichen
    • a) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, drei weiße Lichter in Form eines A (Dreilicht-Spitzensignal)
    • b) Vorn am ersten Fahrzeug, wenn dies nicht ein Triebfahrzeug oder Steuerwagen ist, zwei weiße Lichter in gleicher Höhe

Das Dreilicht-Spitzensignal ist auch bei Tage zu führen

  • bei unsichtigem Wetter, wenn die Sichtweite weniger als 100 m beträgt,
  • bei Fahrten durch einen Tunnel, wenn dort völlige Dunkelheit herrscht,
  • bei Steuerwagen von Wendezügen,
  • wenn es in örtlichen Richtlinien bestimmt ist.

Damit soll ein herannahender Zug bei Dunkelheit erkannt und auch eindeutig von Straßenfahrzeugen unterschieden werden können.

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