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Drakon

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Der athenische Gesetzesreformer Drakon (Δράκων; *um 650 v. Chr.) zeichnete um das Jahr 621 v. Chr. sämtliche damals in Athen bekannten Strafbestimmungen auf, führte aber in seinem Werk zwei wesentliche Neuerungen in das Strafrecht ein, die Unterscheidung von vorsätzlicher und unbeabsichtigter Tötung und den Verweis der jeweiligen Straffälle an auf das Vergehen spezialisierte Gerichtshöfe.

Die drakonische Gesetzgebung wurde in der klassischen Periode Griechenlands als außerordentlich grausam, "in Blut geschrieben", angesehen und ist auch in der deutschen Sprache sprichwörtlich für eine ungerecht harte, drakonische (Wortform über das Lateinische) Bestrafung geworden. Dabei wurde allerdings meist übersehen, dass Drakon selbst die vorhandenen Gesetze und Bestimmungen seiner Zeit lediglich kodifizierte und damit vor allem die noch härteren willkürlichen und oft ausufernden Strafen der Vorzeit abschaffte. Zudem unternahm er Anstrengungen, die bis dahin praktizierte Blutrache durch ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für das Sühnen von Verbrechen zu ersetzen.

Die drakonische Gesetzgebung war damit ein wichtiger Schritt in Richtung auf das staatliche Gewaltmonopol.

Siehe auch: Solon, Kleisthenes von Athen

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