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Doppelbesteuerungsabkommen China

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Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wurde anlässlich des Besuchs des chinesischen Ministerpräsidenten Zhao Ziyang in der Bundesrepublik Deutschland am 10. Juni 1985 von dem chinesischen Vizeministerpräsidenten Tian Ji Yun sowie Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher und Bundesfinanzminister Dr. Gerhard Stoltenberg in Bonn unterzeichnet und trat am 14. Mai 1986 als viertes deutsch-ostasiatisches Abkommen seiner Art in Kraft.

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