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Dissertation

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Eine Dissertation (offiziell auch „Inauguraldissertation“, Antritts- oder Einführungs-Dissertation) oder Doktorarbeit, selten auch Doktorschrift, ist eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Hochschule oder Universität.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Das Wort "Dissertation" stammt vom lateinischen Wort "dissertatio" ab, welches Auseinandersetzung, Erörterung oder ausführliche Besprechung bedeutet.

Die Dissertation ist der wichtigste Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens, zu dem im Regelfall eine eingehende mündliche Prüfung gehört, die oft Rigorosum, Defensio oder Disputation genannt wird. Weiterer Leistungsbestandteil kann - je nach Land und Fakultät - ein mehrsemestriges Doktoratsstudium sein.

Erst wenn der Kandidat allen Anforderungen des Promotionsverfahrens genügt hat (in Deutschland heißt dies vor allem: die Publikation der Arbeit muss nachgewiesen werden), kann dieses erfolgreich abgeschlossen und der Doktorgrad von der Fakultät verliehen werden. Das eigentliche Verfahren auf fachlicher Seite ist aber schon mit der positiven Beurteilung der schriftlichen und mündlichen Leistungen abgeschlossen, was mit einem entsprechenden Zeugnis dokumentiert wird.

Im Gegensatz zu einer Examens-, Magister- oder Diplomarbeit, die unter Anleitung von Hochschullehrern entsteht und im Regelfall den aktuellen Forschungsstand wiedergeben soll, ist die Dissertation bzw. Dissertationsschrift eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit. Sie wird meistens unter Betreuung eines Professors oder Dozenten (altväterlich Doktorvater, manchmal auch Doktormutter, eher Mentor oder Mentorin) an einem Institut durchgeführt, kann aber auch „außerhalb“ der Universität angefertigt und extern eingereicht werden.

In manchen Ländern (nicht aber in Deutschland/Österreich) spricht man auch bei einer Diplom- oder Magisterarbeit von einer Dissertation.

Inhalt und Form von Dissertationen in Deutschland

Je nach Fach beschäftigt sich eine Dissertation entweder theoretisch mit einem Thema oder beschreibt und interpretiert empirisch/experimentell gewonnene Erkenntnisse.

Eine Dissertation soll belegen, dass der Kandidat wissenschaftlich selbständig zu arbeiten versteht. Sie muss im Regelfall neue Erkenntnisse zu dem gewählten Gegenstand enthalten und methodisch einwandfrei sein. Wichtig zum Nachweis des selbstständigen wissenschaftlichen Arbeitens sind auch die Kenntnis der relevanten Fachliteratur, der üblichen Arbeitsweise des Fachgebiets, das Ziehen belastbarer Rückschlüsse sowie die Einbettung der eigenen Arbeiten in den wissenschaftlichen Kontext.

Zum Umfang einer Dissertation gibt es keine Vorschriften, für die Qualität kommt es mehr auf den Gehalt als den Umfang an.

Für Gliederung, Zitate anderer Arbeiten und den formalen Nachweis der Selbständigkeit sind gewisse Formen üblich bzw in der Promotionsordnung der Fakultät vorgeschrieben. Ein nachgewiesenes Plagiat oder die auszugsweise Übernahme fremder Texte ohne Quellenangabe kann auch noch im Nachhinein zur Aberkennung des Doktorgrades führen.

Doktorand

Ein Doktorand oder Dissertant (in Österreich übliche Bezeichnung) oder Promovend ist ein Akademiker, der den höchsten akademischen Grad des Doktor anstrebt. Meistens geschieht dies nach dem Diplom-, Master- oder Magisterstudium bzw. dem Staatsexamen.

Durchführung der Arbeit

Voraussetzung für eine Promotion und damit zur Anfertigung einer Dissertation ist heute in aller Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom, Master, Magister oder Staatsexamen). Viele Hochschullehrer legen zusätzlich Wert auf eine gute Abschlussnote. Im Regelfall wendet sich der Interessent an einen Hochschullehrer des gewünschten Forschungsgebietes und bespricht mit ihm eine geeignete wissenschaftliche Fragestellung als Thema der Dissertation.

Die Zeitdauer von der Themenwahl bis zum Einreichen der Arbeit ist sehr unterschiedlich. Sie hängt vom Fachgebiet und seinen Usancen, vom Thema und von der Epoche ab. Während in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Dissertationen oft innerhalb eines Jahres angefertigt wurden, verlängerte sich der Zeitraum in der zweiten Hälfte auf etwa zwei bis vier Jahre. In den naturwissenschaftlichen Fächern ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium die Voraussetzung, um eine Dissertation zu beginnen. Diese wird dann meistens innerhalb eines begrenzten Zeitraums von 3-4 Jahren im Rahmen einer bezahlten Doktorandenstelle durchgeführt. Bei den Humanmedizinern ist es üblich, die Forschung parallel zum Studium zu betreiben. Dementsprechend ist der Dr. med. sowohl vom Arbeitsaufwand als auch von den Anforderungen mit einer naturwissenschaftlichen Diplomarbeit vergleichbar. Viele Fächer der Geisteswissenschaften kennen nach wie vor keine zeitlichen Vorgaben. Wegen der erforderlichen und umfassenden Recherchen sowie des Umfangs der Dissertation kann es hier durchaus fünf Jahre bis zur Fertigstellung dauern. Seit einigen Jahren schreiben einige Universitäten des deutschen Sprachraums für manche Fächer ein spezielles Doktoratsstudium von zwei bis vier Semestern vor. Im Ausland sind diese Doktorstudien mit sogenannten wissenschaftlichen Forschungsdoktoraten und dem Abschluss Ph.D. üblich.

In den meisten Fällen sind Doktoranden in den Forschungsbetrieb eines Hochschulinstituts eingebunden. Auch Akademien oder technische Versuchsanstalten kommen in Frage, während rein externe Dissertationen in vielen nicht-geisteswissenschaftlichen Fächern selten sind. Die Finanzierung der naturwissenschaftlichen Doktorandenstellen erfolgt aus Budgetmitteln, aus Projektgeldern (Drittmittel) oder durch ein Stipendium. Das Gehalt entspricht meist einer halben Stelle (BAT IIa), weil das Ergebnis der Arbeitsleistung je etwa zur Hälfte dem privaten Ziel der Promotion und den Forschungsaufgaben des Instituts zugute kommt. Da die Inhaber regulärer Doktorandenstellen zumeist auch in Verwaltung und Lehre ihres Instituts eingebunden sind, kann sich die Fertigstellung der Dissertation mitunter sehr verzögern. In den Geisteswissenschaften sind Doktorandenstellen allerdings eher selten: In vielen Fächern steht höchstens eine pro Universität zur Verfügung. Deshalb herrscht dort die Finanzierung über Stipendien oder Nebenjobs vor.

Obwohl die Dissertationsschrift meist eine eidesstattliche Erklärung enthalten muss, dass sie auf selbständiger Arbeit beruht, zeichnet sich in letzter Zeit der Trend ab, die Leistung gegen Erbringung eines Honorars ganz oder teilweise von einem „Ghostwriter“ erledigen zu lassen. Neben dem Zurückweisen der Arbeit oder dem nachträglichen Aberkennen der Doktorwürde sind bei Bekanntwerden solchen Vorgehens auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen möglich. Unternehmen, die im Rahmen einer „Promotionsberatung“ einen raschen Weg zum Doktortitel versprechen und Kontakte zu Ghostwritern vermitteln, agieren in einer juristischen und moralischen Grauzone. Zudem macht sich jemand, der seinen Doktorgrad widerrechtlich erwirbt, erpressbar.

Promotionsverfahren

Die fertige Dissertation wird bei der fachlich zuständigen Fakultät eingereicht, die das Promotionsverfahren eröffnet und einen Promotionsausschuss bestellt. Die formale Vorgehensweise des Verfahrens ist in der Promotionsordnung der Fakultät festgelegt.

Der Ausschuss prüft die formalen Kriterien und entscheidet über Annahme oder Ablehnung. Bei Annahme werden zwei Hochschulprofessoren oder habilitierte Hochschuldozenten um eine schriftliche Begutachtung der Dissertation ersucht. Weichen die beiden Gutachten in ihrer Bewertung deutlich voneinander ab, kann ein drittes Gutachten angefordert werden. Einige Fakultäten verlangen ein drittes Gutachten auch dann, wenn die beiden ersten die Note summa cum laude vorgeschlagen haben. Gutachten und Dissertation können danach eine bestimmte Zeit (meistens zwei Wochen) in der Fakultätsverwaltung „fakultätsöffentlich“ eingesehen und mögliche Einsprüche angemeldet werden.

Ist die Dissertation (der schriftliche Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens) positiv beurteilt, folgt der mündliche Leistungsbestandteil - das Rigorosum („strenge Prüfung“ im Promotionsfach) oder die Disputation, die auch Defensio (öffentliche Verteidigung der Arbeit) genannt wird.

Das Rigorosum ist eine mündliche Prüfung und erstreckt sich auch über benachbarte Fachgebiete, die meistens durch zwei Nebenfachprüfungen abgedeckt werden. Die Prüfer sind drei bis fünf Hochschulprofessoren bzw. -Dozenten, darunter die Gutachter der Dissertation, von denen nur einer der Fakultät oder Universität angehören muss, an der sie eingereicht wurde.

Die Disputation besteht aus einem (hochschul-)öffentlichen Vortrag (meistens 20 bis 30 Min.) und einer anschließenden etwa einstündigen Diskussion/Befragung (= eigentliche Verteidigung). Der Vortrag wird heute meistens über das Thema der Dissertation gehalten, es gibt aber auch Fakultäten (z.B. die philosophischen Fakultäten in Tübingen und Kiel), an denen der Kandidat über ein Thema vortragen muss, das in keiner Verbindung zur Dissertation steht.

Weil die Art des Promotionsverfahrens von Fach zu Fach und von einer Hochschule zur anderen stark variiert, ist ein direkter Vergleich kaum möglich, sondern allenfalls indirekt über das Renommee der Hochschule oder des Mentors.

Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens ist die Dissertation zu veröffentlichen. Dies kann bei einem Verlag geschehen, in einer Fachzeitschrift, im Selbstverlag, als Mikrofilm oder neuerdings auch digital (Netzpublikation) - siehe unten.

Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation sind alle Leistungsbestandteile des Promotionsverfahrens erbracht. Der Doktorgrad wird verliehen und der Doktortitel darf vom Kandidaten geführt werden. Der Doktorgrad belegt die Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit. Die Verleihung des Doktorgrades und anderer akademischer Grade ist das vornehmste Recht der Fakultäten.

Bewertungsstufen einer Dissertation

Für die Promotion können je nach Promotionsordnung für den jeweiligen Doktorgrad einer Universität folgende Bewertungsstufen gelten:

Deutschland Schweiz
summa cum laude („mit höchstem Lob“); D-Notenskala: 0,5 bis 0,7 opus eximium („herausragendes Werk“) summa cum laude („mit höchstem Lob“); CH-Notenskala: 6
magna cum laude („mit großem Lob“); D-Notenskala: 1,0 opus valde laudabile („sehr lobenswertes Werk“) magna cum laude („mit großem Lob“); CH-Notenskala: 5 oder insigni cum laude; CH-Notenskala: 5,5
cum laude („mit Lob“); D-Notenskala: 2,0 opus laudabile („lobenswertes Werk“) cum laude („mit Lob“); CH-Notenskala: 4,5
rite („regelgemäß“); D-Notenskala: 3,0 opus idoneum („geeignetes Werk“) rite („regelgemäß“); CH-Notenskala: 4
insufficienter / non rite („ungenügend“) bzw. sub omni canone („unterhalb jeden Maßstabs“); D-Notenskala: > 4 insufficienter / non rite („ungenügend“) non sufficient; CH-Notenskala: < 4

Die Bewertungsstufen können auch alle auf Deutsch erfolgen und um „bestanden“ ergänzt sein. Viele Verlage nehmen nur Arbeiten zur Publikation an, die mindestens mit magna cum laude bewertet worden sind.

Veröffentlichung der Dissertation

In vielen Staaten, auch in Deutschland, ist die Veröffentlichung der Dissertation integraler Bestandsteil des Verfahrens. Die Einzelheiten regelt die jeweils gültige Promotionsordnung. Unter anderem muss der Doktorand der Universität eine bestimmte Anzahl von Belegexemplaren überlassen. Verdienen können die Doktoranden nur sehr selten an der Dissertation, da die Themen normalerweise nur ein Spezialpublikum interessieren. Die Auflagen sind in der Regel klein: Mehr als hundert Exemplare werden selten verkauft. Doch häufig übernimmt das Institut oder die Universitätsbibliothek im Rahmen des wissenschaftlich üblichen Schriftenaustausches den Versand einer größeren Anzahl, wenn das Thema der Ausrichtung seiner Forschung entspricht.

Die Publikation kann erfolgen:

  1. bei einem Verlag: Hierfür gibt es spezialisierte Verlage.
  2. Druck im Selbstverlag.
  3. als Mikrofilm.
  4. als elektronische Veröffentlichung.

Der Nachweis der Veröffentlichung erfolgt durch Abgabe einer vorgeschriebenen Zahl gedruckter Exemplare an die Fakultät oder die Universitätsbibliothek, die grundsätzlich ein Exemplar an die Deutsche Nationalbibliothek bzw. an die Österreichische Nationalbibliothek weiterleitet.

Zu 1: Speziell in den Geisteswissenschaften gilt die Aufnahme der Arbeit in ein reguläres Verlagsprogramm, am besten in eine Publikationsreihe, als besonders ehrenvoll. Oft muss dem Verlag ein Zuschuss - in der Regel um die 2000 Euro - gezahlt werden, was ein beträchtlicher Kostenfaktor in der „Gesamtrechnung“ für die Mühen des Doktor-Werdens bedeutet. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich um Druckkostenstipendien zu bewerben. Zu 2: Viele Institute führen spezielle Publikationsreihen für die Veröffentlichung von Dissertationen (z.B. „Schriftenreihe des Instituts für ...“). Zu 4: Immer öfter werden von den Hochschulen auch digitale Netzpublikationen anerkannt. Sie sollten meist im PDF-Format vorliegen.


Alle vier Formen haben ihre Vor- und Nachteile. Die Faktoren lauten dabei:

  • Kosten: Am billigsten ist die elektronische Veröffentlichung, die oft von der Universität unternommen wird. Danach kommt der Selbstverlag, dann die Veröffentlichung in einem professionellen, wissenschaftlichen Verlag, der einen Großteil der Kosten auf den Doktoranden abwälzt und das Buch in der Regel zu hohen Verkaufspreisen anbietet, um sich finanzieren zu können.
  • Verfügbarkeit: Für den Leser ist es am erfreulichsten, wenn das Buch im Internet kostenlos zur Verfügung steht. Man hat aber noch keine Erfahrungen, wie lange etwas im Internet tatsächlich Bestand hat. Von einem Verlag sollte man erwarten, dass dieser das Buch möglichst lange im Sortiment hat, allerdings ist der Verlag oft in der Versuchung, ein schwer verkäufliches Buch schnell zu verramschen oder wegzuwerfen. Ebenso wünschenswert ist es, dass der Verlag in seinen Prospekten sowie Pressemitteilungen und anderweitig auf das Buch aufmerksam macht, was leider auch nicht immer der Fall ist. Zumindest in den Geisteswissenschaften gilt es als erstrebenswert, dass die publizierte Arbeit von der Fachwelt - etwa durch eine Rezension - rezipiert wird. Je angesehener der Verlag ist, desto höher ist die Chance, dass die Arbeit wahrgenommen wird.
  • Prestige: Die Publikation bei einem renommierten Verlag verspricht natürlich das meiste Prestige. Danach kommen die verschiedenen Formen des Selbstverlages und Book-on-demand. Leitsatz: Je größer das Risiko ist, das ein möglichst fachlich geeigneter Verlag eingeht, desto höher das Prestige.

Literatur

  • Kai U. Jürgens: Wie veröffentliche ich meine Doktorarbeit? Der sichere Weg zum eigenen Buch, Reihe Praxis + Erfolg, Band 4, Verlag Ludwig, Kiel 2007, ISBN 978-3-937719-28-3

Siehe auch

Die häufigsten Doktorgrade in deutschsprachigen Ländern sind im Artikel Doktor zu finden. Im Zusammenhang zu der Bezeichnung Dissertation werden auch die Begriffe Promotion, Doktorarbeit, Doktordiplom, Doktorbrief und Doktorprüfung festgestellt.

Siehe auch: Habilitation, Ph.D., Diplom, Magister, Master, Bachelor, DissOnline, Thesis und elektronische Dissertation

Weblinks

Wikipedia
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