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Dikasterium

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Bild:Disambig-dark.svg Dieser Artikel erläutert die Dikasterien der römischen Kurie; zu anderen Bedeutungen siehe Dikasterium (Begriffsklärung).

Als Dikasterien bezeichnet man die einzelnen Ämter der Römischen Kurie. Sie sind die vom Papst (Heiliger Stuhl) mit der Leitung der römisch-katholischen Kirche beauftragten Zentralbehörden. Zu ihnen zählen das Staatssekretariat, die Kongregationen, die kirchlichen Gerichtshöfe, die Päpstlichen Räte und Kommissionen und Ämter.

Dem bedeutendsten Dikasterium (dem Staatssekretariat) steht der Kardinalstaatssekretär vor. Die Leiter der Kongregationen und der Apostolischen Signatur werden Präfekten, die der Päpstlichen Räte und der Kommissionen Präsidenten genannt.

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