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Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung
Aus Kefk.
Folgende Dienst- und Amtsbezeichnungen der deutschen Zollverwaltung existieren:
Inhaltsverzeichnis |
Zollbeamte im Vorbereitungsdienst
(Beamtenverhältnis auf Widerruf)
- Einfacher Dienst: Zollwachtmeisteranwärter
- Mittlerer Dienst: Zollanwärter - ZAnw
- Gehobener Dienst: Finanzanwärter - FAnw
- Höherer Dienst: beginnt nicht im Vorbereitungsdienst, sondern sofort in der laufbahn- und statusrechtlichen Probezeit
Siehe auch: Anwärter (Beamtenrecht)
Zollbeamte in der laufbahnrechtlichen Probezeit
(im Beamtenverhältnis auf Probe)
In der Regel führen die Zollbeamten in der laufbahnrechtlichen Probezeit die Zusatzbezeichnung "z.A." (zur Anstellung) neben der normalen Dienstbezeichnung. Abweichungen hiervon können sich z. B. aufgrund der Bestimmungen des Arbeitsplatzschutzgesetzes ergeben, die eine Anstellung (Wegfall der z.A.-Bezeichnung) bereits vor Beendigung der Probezeit vorsehen, was eine Anstellung bereits während der Probezeit bedeutet.
- Einfacher Dienst: Zollwachtmeister zur Anstellung (ZW z.A.)
- Mittlerer Dienst: Zollsekretär zur Anstellung (ZS z.A.), Zollschiffsobersekretär zur Anstellung (ZSOS z.A.)
- Gehobener Dienst: Zollinspektor zur Anstellung (ZI z.A.)
- Höherer Dienst: Regierungsrat zur Anstellung (RR z.A.)
Zollbeamte im einfachen Dienst
Der einfache Dienst läuft aus, es werden keine Neueinstellungen mehr vorgenommen. Bisherige Beamte werden auf Wunsch und bei Eignung in den mittleren Dienst übernommen. In der Zollsportgruppe, z.B. dem Zoll-Skiteam, gibt es auch weiterhin Beamte des einfachen Dienstes. Dies ist als eine Art von "Sponsoring" für begabte Hochleistungs-Sportler zu verstehen. Nach Beendigung der Sportkarriere bzw. nach entsprechender Qualifizierung können sie in die Laufbahnrichtungen des mittleren oder gehobenen Dienstes (Besoldungsgruppe A 6 bis A 13) wechseln.
- Zollwachtmeister - ZW (A 2)
- Zolloberwachtmeister - ZOW (A 3)
- Zollhauptwachtmeister - ZHW (A 4)
- Erster Zollhauptwachtmeister - EZHW (A 5/A 6)
Zollbeamte im mittleren Dienst
(Besoldungsgruppe A 6 bis A 9)
| Besoldungsgruppe | mittlerer Zolldienst | mittlerer nautischer und maschinentechnischer Zolldienst (Wasserzoll) |
| A 6 | Zollsekretär - ZS | (im Wasserzoll nicht vorhanden) |
| A 7 | Zollobersekretär - ZOS | Zollschiffsobersekretär - ZSOS |
| A 8 | Zollhauptsekretär - ZHS | Zollschiffshauptsekretär - ZSHS |
| A 9 | Zollbetriebsinspektor - ZBI | Zollschiffsbetriebsinspektor - ZSBI |
Besondere Funktionen im mittleren Dienst (Funktionsbezeichungen, keine Amtsbezeichnungen):
- Abfertigungsbeamter (in einem Zollamt)
- Mitarbeiter/Sachbearbeiter
(in behördenhierachischer Bedeutung sind Beamte des Mittleren Dienstes im Regelfall Mitarbeiter z. B. in einem Hauptzollamt; seltener - je nach Qualifikation und Erfahrung - auch Sachbearbeiter) - Beamter zur besonderen Verwendung (BzbV)
- Hundeführer
- Zollhundelehrwart an einer Zollhundeschule
- Schießlehrwart
- Sportlehrwart
Zollbeamte im gehobenen Dienst
(Besoldungsgruppen A 9 bis A 13)
- Zollinspektor - ZI (A 9)
- Zolloberinspektor - ZOI (A 10)
- Zollamtmann/Zollamtfrau - ZAM/ZAF - es kann auch die Variante „Zollamtmännin“ (ZAM'in) gewählt werden (A 11)
- Zollamtsrat - ZAR (A 12)
- Zolloberamtsrat - ZOAR (A 13)
Besondere Funktionen im gehobenen Dienst (Funktionsbezeichungen, keine Amtsbezeichungen):
- Sachbearbeiter
- Zollkommissar (Leiter eines Zollkommissariates)
- Zollamtsvorsteher (Dienststellenleiter eines Zollamtes)
- Abfertigungsleiter (eines Zollamtes)
- Arbeitsgebietsleiter (innerhalb eines Sachgebietes)
- Sachgebietsleiter (innerhalb eines Hauptzollamtes)
Zollbeamte im höheren Dienst
(Besoldungsgruppen ab A 13)
- Regierungsrat - RR (A 13)
- Oberregierungsrat - ORR (A 14)
- Regierungsdirektor - RD (A 15)
- Leitender Regierungsdirektor - LRD (A 16)
- Finanzpräsident - FP (A 16, B 2, B 3; in B 3 nur als Vertreter eines Oberfinanzpräsidenten der BesGr. B 6 oder 7)
- Abteilungspräsident einer großen und bedeutenden Gruppe in einer Oberfinanzdirektion als Vertreter eines Finanzpräsidenten (B 2)
- Direktor bei der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein als Leiter der Verwertungsstelle oder als Leiter des Bundesmonopolamtes (B 3)
- Oberfinanzpräsident (Präsident einer Oberfinanzdirektion) - OFP (B 5, B6, B 7)
- Präsident des Zollkriminalamtes (B 6)
- Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (B 6)
Besondere Funktionen im Höheren Dienst (Funktionsbezeichungen, keine Amtsbezeichungen):
- Leiter eines Hauptzollamtes (Dienststellenleiter eines Hauptzollamtes)
- Sachgebietsleiter (eines Hauptzollamtes)
- Leiter eines Zollfahndungsamtes
- Referent bei einer Oberfinanzdirektion
- Referent im Bundesfinanzministerium
- Abteilungsleiter im Bundesfinanzministerium
- Finanzpräsidenten leiten Abteilungen oder Gruppen bei einer Oberfinanzdirektion
Dienstgradabzeichen
Im Gegensatz zur Polizei (Ausnahme: Polizei des Landes Hessen bis 2002), Feuerwehr und Bundespolizei gibt es bei den Dienstkleidungsträgern des Zolls keine äußerlichen Abgrenzungsmerkmale. Die letzten dieser Merkmale waren Kragenabzeichen (Kragenpatten/Kragenspiegel) und sind 1972 endgültig abgeschafft worden. Ebenso gibt es keine farbliche Unterscheidung der Kordeln an den Dienstmützen mehr (früher: grün für den einfachen Dienst, grün mit silber durchwirkt für den mittleren Dienst und silbern für den gehobenen Zolldienst); sie sind heute einheitlich silbern.
Weblinks
- Copzone-Gemeinschaftsforen - Zoll I: Alles über den Zoll, Einstellung und Ausbildung
- Copzone-Gemeinschaftsforen - Zoll II: -Mitten im Beruf (nur für registrierte Benutzer)
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Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe | Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift
Sonstige:
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