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Dienstbezeichnung
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Dienstbezeichnung ist die abstrakte Bezeichnung der angestrebten Amtsbezeichnung eines deutschen Beamten während der Probezeit. Er führt sie nach erfolgter Laufbahnprüfung in der laufbahnrechtlichen Probezeit bis zur Anstellung (Verleihung des ersten Amtes). Während dieser Zeit befindet er sich bis zur Verleihung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit (in der Regel frühestens mit 27 Jahren) im Beamtenverhältnis auf Probe (Statusrechtliche Probezeit).
Im Vorbereitungsdienst wird im höheren Dienst in der Regel die Dienstbezeichnung „Referendar“ in den übrigen Laufbahnen Anwärter verwendet. Nach der Laufbahnausbildung/dem Vorbereitungsdienst bis zur Anstellung lautet die Dienstbezeichnung im höheren Dienst „Assessor“. In den anderen Laufbahnen wird der Amtsbezeichnung des Eingangsamtes der Zusatz „zur Anstellung“ („z.A.“) angefügt (z.B. „Inspektor z.A.“). Im überwiegenden Teil der Bundesländern wird dies auch im höheren Dienst so gehandhabt (zum Teil nur in bestimmten Laufbahnen), z.B. Regierungsrat z.A. (nicht mehr Regierungsassesor).
Im auswärtigen Dienst werden im höheren Dienst besondere Dienstbezeichnungen verwendet:
- im Vorbereitungsdienst: Attaché/Attachée
- in der Probezeit: Legationssekretär bzw. Vizekonsul
Die Dienstbezeichnungen sind, im Gegensatz zur Amtsbezeichnung, durch die Laufbahn(ver)ordnungen und nicht durch die Besoldungsordnung festgelegt.
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