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Diebstahlsicherung

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Unter Diebstahlsicherung versteht man Vorrichtungen oder Maßnahmen, die Diebstahl oder unberechtigte Entnahme von Waren, Artikeln und anderen zu schützenden (Wert-)Gegenständen verhindern sollen.

  • Ein Warensicherungssystem erschwert oder verunmöglicht Diebstahl (aus Lagern, Läden, Geschäften) und erleichtert evtl. auch das Finden gestohlener Waren/Gegenstände oder sogar das Verfolgen der Diebe. Warensicherungssysteme erstrecken sich von einfachen Registrierungen (wie z.B. noch z.T. in Bibliotheken) bis zu optisch und/oder elektronisch erfassbaren und verfolgbaren Etiketten, Anhängseln oder Markierungen, die seit den 1990er Jahren auch dauerhaft in die Ware integriert sein können.
  • Ein Schloss ist normalerweise Bestandteil einer Tür, einer Pforte, eines Riegels oder eines Fensters und ermöglicht das, entweder vor unbefugter Öffnung geschützte (Zugang mit einem Schlüssel oder einem z.B. Buchstaben- und/oder Zahlen-Code), oder für jeden zwar durch Öffnung zu überwindende, aber registrierte, Abtrennen/Abschließen von Wertsachen.
  • Ein Tresor ist ein gesicherter und nur für Berechtigte zugänglicher Aufbewahrungs-Ort, meistens ein dick- und mehrwandiger Stahl-Kasten oder -Schrank mit Spezialschloss oder mehreren Schlössern, der zweckmäßigerweise mit einer Gebäudewand oder einem großen und vom Menschen kaum zu bewegenden Gegenstand verschraubt oder hinreichend dauerhaft verbunden wird.
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