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Die fünf Sicherheitsregeln

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Bei Arbeiten in und an elektrischen Anlagen gelten zur Verhütung von Unfällen sehr strenge Regeln. Jede Elektrofachkraft muss zu ihrer eigenen Sicherheit und zur Sicherheit anderer Beschäftigter diese Vorschriften genau einhalten. Dabei gilt grundsätzlich:

Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen sind verboten.

Beim Herstellen der Spannungsfreiheit müssen die fünf Sicherheitsregeln nach Normenreihe DIN VDE 0105 unbedingt eingehalten werden. Sie lauten:

  1. Freischalten
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern
  3. Spannungsfreiheit feststellen
  4. Erden und kurzschließen
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Diese fünf Sicherheitsregeln müssen vor den Arbeiten in der oben genannten Reihenfolge angewandt werden. Nach den Arbeiten werden sie in der umgekehrten Reihenfolge wieder aufgehoben.

Inhaltsverzeichnis

Freischalten

Als Freischalten bezeichnet man das allpolige und allseitige Trennen einer elektrischen Anlage. Aus Sicherheitsgründen muss bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln mit Betriebsspannungen über 50 Volt ~ bzw. 120 Volt = stets freigeschaltet werden, sofern keine besonderen Maßnahmen getroffen werden (Arbeit unter Spannung).

An der Arbeitsstelle müssen vor Arbeitsbeginn alle Spannung führenden Leitungen zuverlässig abgeschaltet werden. Das kann durch das Betätigen von Hauptschaltern, das fachgerechte Entfernen von Sicherungen, das Ziehen von Steckverbindungen usw. erfolgen. Schaltet der Arbeitende nicht selber frei, darf mit der Arbeit erst begonnen werden, wenn die mündliche, fernmündliche, schriftliche oder fernschriftliche Bestätigung der Freischaltung vorliegt. Die Vereinbarung eines Zeitpunktes, zu dem freigeschaltet werden soll, ist nicht zulässig.

Gegen Wiedereinschalten sichern

Bild:Nicht schalten.png
Ein "Nicht-Schalten"-Aufkleber

Um zu vermeiden, dass eine Anlage, an der gerade gearbeitet wird, irrtümlich wieder eingeschaltet wird (z.B. durch jemanden der denkt, die Sicherung hätte ausgelöst und sie wieder einschaltet, so dass Anlage somit unter Spannung steht), muss ein Wiedereinschalten zuverlässig verhindert werden. Dazu werden z.B. die herausgedrehten Sicherungen durch abschließbare Sperrelemente ersetzt oder Leitungsschutzschalter mit Klebefolien abgeklebt. Manchmal ist es auch möglich z.B. Hauptschalter mit einem Vorhängeschloss zu sichern. Für die Dauer der Arbeit muss ein Verbotsschild gegen Wiedereinschalten angebracht sein. Ein solches Schild trägt erheblich zur Sicherheit bei, wenn es folgende Informationen enthält:

Nicht Einschalten!
Es wird gearbeitet
Ort: ____________
Datum: __________
Entfernen des Schilds nur durch:
(Name des verantwortlichen Elektrikers)
Wenn möglich die Telefonnummer der Werkstatt

Wenn kein Schild vorhanden ist, sollte man Isolierband mit den entsprechenden Informationen über die Sicherungen kleben.

Spannungsfreiheit feststellen

An der Arbeitsstelle muss die Spannungsfreiheit von einer Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person allpolig und allseitig festgestellt werden. Hierzu ist bei jeder Prüfung der zweipolige Spannungsprüfer bei Spannungen > 230 V zu verwenden. Bis zu einer Spannung von 230 V AC ist ein einpoliger Spannungsprüfer zugelassen. Hierbei muss die BGV A3 beachtet werden! Vor und nach dem Feststellen der Spannungsfreiheit muss der Spannungsprüfer auf Funktion geprüft werden.

Erden und Kurzschließen

Diese Maßnahme bewirkt, dass bei irrtümlichem Einschalten die vorgeschalteten Überstromschutzorgane auslösen und dass sich parallel liegende Leitungen nicht gegenseitig aufladen (z.B. bei Freileitungen). Das Erden und Kurzschließen muss in Sichtweite der Arbeitsstelle durchgeführt werden. Zu beachten ist, dass zuerst geerdet und erst dann kurzgeschlossen wird. In Anlagen mit Nennspannungen bis 1000 V, mit Ausnahme von Freileitungen, darf das Erden und Kurzschließen unterbleiben, wenn die Regeln 1 bis 3 vorschriftsmäßig durchgeführt wurden.

Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

Manchmal ist es aus zwingenden Gründen nicht möglich, benachbarte unter Spannung stehende Anlagenteile abzuschalten. In so einem Fall müssen diese Anlagenteile durch feste und zuverlässig angebrachte isolierende Abdeckungen (z. B. Gummi- oder Kunststoffmatten) gegen zufälliges Berühren gesichert werden. Offen liegende Drähte sollten mit Isolierband gesichert werden. Auch diese Sicherheitsregel gilt nur für Anlagen bis 1000 V.


Siehe auch: Arbeit unter Spannung

Wikipedia
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