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Deutsches Studentenwerk

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Das Deutsche Studentenwerk e. V. (DSW) ist der Dachverband der 59 Studentenwerke in Deutschland. Seine Aufgabe ist zum Einen der Erfahrungs- und Wissensaustausch sowie Weiterbildungsmaßnahmen für die Studentenwerke. Zum Anderen versteht sich das DSW auch als sozialpolitische Interessenvertretung der Studenten.

Besonders bekannt ist das DSW für seine alle drei Jahre erscheinende Sozialerhebung , in der die „wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden“ in Deutschland analysiert wird. Sie bildet die Grundlage für einen großen Teil der Arbeit im Bereich der studentischen Sozialpolitik.

Präsident des Deutschen Studentenwerkes ist seit Mai 2006 Rolf Dobischat, Professor für Wirtschaftspädagogik/Berufliche Aus- und Weiterbildung an der Universität Duisburg-Essen. Er ist Nachfolger des Paderborner Didaktikprofessors Hans-Dieter Rinkens, der dieses Amt von 1996 bis 2006 bekleidet hat.

Geschichte

Das Deutsche Studentenwerk sieht sich in der Tradition der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e.V., die 1921 auf dem 4. Deutschen Studententag in Erlangen gegründet wurde. In ihr waren die zuvor auf lokaler Ebene entstandenen studentischen Selbsthilfsvereine, akademischen Hilfswerke etc. zusammengeschlossen. Durch die politische Entwicklung innerhalb der Deutschen Studentenschaft selbst kam es aber bereits im Verlauf der 20er Jahre zu einer zunehmenden Entfremdung zwischen beiden Organisationen, die sich schließlich 1929 in der Umbenennung der Wirtschaftshilfe in Deutsches Studentenwerk e.V. (DSW) niederschlug. Nach 1933 wurde das DSW als Reichsstudentenwerk in eine reichsunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts überführt und den politischen Zielen des NS-Regimes unterworfen; die örtlichen Studentenwerke wurden zu weisungsgebundenen Zweigstellen degradiert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Reichsstudentenwerk aufgelöst und in Westdeutschland die örtlichen Studentenwerke neu gegründet – zumeist in der Form von eingetragenen Vereinen oder Stiftungen. Diese schlossen sich 1950 erneut zu einem lockeren Dachverband zusammen, der 1956 wieder den alten Namen Deutsches Studentenwerk e.V. annahm. Ab 1957 wurden die Studentenwerke mit der Abwicklung der allgemeinen Studienförderung nach dem sog. Honnefer Modell – einem Vorläufer des heutigen BAföG – betraut, seit 1960 wurde zudem der Bau von Wohnheimen forciert. Da beide Aufgaben in steigendem Maße aus öffentlichen Zuschüssen finanziert wurden, verloren die Studentenwerke mehr und mehr ihren Charakter als studentische Selbsthilfeeinrichtungen. Dagegen wandten sich der damalige Verband Deutscher Studentenschaften und die Westdeutsche Rektorenkonferenz und forderten, die Studentenwerke (wieder) stärker in die Obhut der Studentenschaften bzw. der Hochschulen zu überführen. Im Zuge der Einführung des BAföG, dessen Administration ebenfalls den Studentenwerken übertragen wurde, wurden diese jedoch Anfang der 70er Jahre nahezu flächendeckend in Anstalten des öffentlichen Rechts überführt.

In der DDR gab es keine Studentenwerke. Mensen und Wohnheime wurden statt dessen von den Hochschulen selbst betrieben. Nach der Wiedervereinigung wurden allerdings auch in Ostdeutschland wieder Studentenwerke nach westdeutschem Vorbild eingerichtet, die ebenfalls Mitglied im Deutschen Studentenwerk wurden. Bei der Einrichtung dieser neuen Anstalten setzte sich das DSW für weitgehende Mitspracherechte der Studenten ein. So stellen diese in den Gremien der ostdeutschen Studentenwerke oftmals die Hälfte der Mitglieder.

Literatur

  • 1921-2001. 80 Jahre Deutsches Studentenwerk, Bonn und Berlin 2002 (Volltext: [1])
  • DSW (Hrsg.): Dialog unter einem Dach. Studentenwerke im Wandel (Festschrift für den langjährigen DSW-Generalsekretär Horst Bachmann anlässlich seines Ausscheidens), Bonn 1997

Weblinks

Wikipedia
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