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Deutscher Pflegerat
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Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) vertritt als Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesens in Deutschland die Belange seiner Mitgliedsverbände. Er ist Partner der Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen.
Der DPR wird von einem Präsidium vertreten, das aus einer Präsidentin/einem Präsidenten, zwei StellvertreterInnen und zwei weiteren Präsidiumsmitgliedern besteht. Die Ratsversammlung wählt alle zwei Jahre das Präsidium. Sitz des Vereins ist Berlin.
Ziele
- Koordination und Durchsetzung der politischen Positionen der Mitgliedsverbände (insbesondere durch Stellungnahmen und Beratungen der Bundesministerien)
- Förderung einer beruflichen Selbstverwaltung (z. B. in Form einer Pflegekammer)
- Förderung von Qualitätsentwicklung und -sicherung
- Förderung der Pflegewissenschaften
Mitglieder
Nachfolgende Berufs- und Interessenverbände sind Mitglied im DPR:
- Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS)
- Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA)
- Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD)
- Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK)
- Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK)
- Bund deutscher Hebammen e.V. (BDH)
- Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK)
- Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF)
- Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
- Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP)
- Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU)
Weblinks
Freiwillige Registrierung beruflich Pflegender
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